Hallo,
ich habe in den Jahren 2010-2012 kein Einkommen gehabt und wollte nun die in diesen Jahren entstanden Kosten für ein Zweitstudium als Verlustvorträge zeitgleich mit der Einkommenssteuerklärung für 2013 abgeben. Meine Frage ist nun ob ich in den Verlustvorträgen für 2011, 2012 sowie in der Einkommenssteuererklärung für 2013 bei Hauptvordruck Paragraph 92 das Kreuz für "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag..." setzen muss/kann da ja eigentlich noch keine Bescheide vorhanden sind. Muss ich bei der Steuererklärung für 2013 dann nur Einkommenssteuererklärung ankreuzen oder auch zusätzlich "Erklärung zur Festsetzung des verbleibenden Verlustvortrags" (es sind weiterhin Fortbildungskosten entstanden die ich unter Werbungskosten angegeben habe)?
Vielen Dank!
ich habe in den Jahren 2010-2012 kein Einkommen gehabt und wollte nun die in diesen Jahren entstanden Kosten für ein Zweitstudium als Verlustvorträge zeitgleich mit der Einkommenssteuerklärung für 2013 abgeben. Meine Frage ist nun ob ich in den Verlustvorträgen für 2011, 2012 sowie in der Einkommenssteuererklärung für 2013 bei Hauptvordruck Paragraph 92 das Kreuz für "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag..." setzen muss/kann da ja eigentlich noch keine Bescheide vorhanden sind. Muss ich bei der Steuererklärung für 2013 dann nur Einkommenssteuererklärung ankreuzen oder auch zusätzlich "Erklärung zur Festsetzung des verbleibenden Verlustvortrags" (es sind weiterhin Fortbildungskosten entstanden die ich unter Werbungskosten angegeben habe)?
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