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Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler

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    Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler

    Hallo zusammen.

    Ich habe eine Frage bzgl. des Formulars EÜR.

    Ich bin Freiberufler (Selbstständig) und mein Einkommen liegt höher als die 17500-Grenze für Kleinunternehmer. In der Anlage S habe ich mein Einkommen vom letzten Jahr in Zeile 4 eingesetzt. Weitere Werbungskosten etc. habe ich ebenfalls schon in die Formulare eingetragen. Jetzt steht aber in der Anlage S, dass ich eine EÜR elektronisch übermitteln soll, weil das Einkommen > 17500 ist.

    Wenn ich mir diese EÜR anschaue, dann steht dort Betriebseinnahmen für "umsatzsteuerliche Kleinunternehmer". Das verwirrt mich ein bisschen. Ich arbeite in der Heilberufsbranche und bin nach § 4 UStG von der USt befreit. Gilt dies EÜR dann überhaupt für mich oder trage ich dort einfach wie in Anlage S in der ersten Zeile mein jährliches Gesamteinkommen ein? Bedeutet "umsatzsteuerlich" somit eigentlich nur, dass die Unt. zwar der USt unterliegen aber eben auch befreit sein können?

    Nächste Frage: Meine Ausgaben wie Fahrtkosten, Weiterbildung etc. etc. habe ich ja schon in Anlage N eingetragen. Muss ich diese dann auch in der EÜR eintragen? Wenn ja, wo? Ich finde keine passenden Punkte für alle Bereiche. Ich könnte mir nur vorstellen, dass ich sämtliche Ausgaben (auch Krankenkassenbeiträge?) addiere und diese als Gesamtausgabe hinschreibe.

    Danke im voraus für die Hilfe.
    Zuletzt geändert von invisible1000; 11.05.2014, 17:15.

    #2
    AW: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler

    Hallo,

    probier es mal mit Zeile 13

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler

      Zitat von invisible1000 Beitrag anzeigen
      Nächste Frage: Meine Ausgaben wie Fahrtkosten, Weiterbildung etc. etc. habe ich ja schon in Anlage N eingetragen. Muss ich diese dann auch in der EÜR eintragen? Wenn ja, wo? Ich finde keine passenden Punkte für alle Bereiche. Ich könnte mir nur vorstellen, dass ich sämtliche Ausgaben (auch Krankenkassenbeiträge?) addiere und diese als Gesamtausgabe hinschreibe.
      Ich empfehle dringend einen Steuerberater. Du machst so ziemlich alles falsch, was man falsch machen kann.

      Krankenversicherungsbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand und NICHT in die Anlage EÜR, Anlage S oder sonst wo hin.

      Deine Ausgaben in Verbindung mit der Selbständigen Tätigkeit gehören NICHT in die Anlage N, sondern nur in die EÜR, und auch nur dorthin.
      Mfg

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        #4
        Aw: Eür

        Die Krankenversicherungsbeträge habe ich in die Anlage Vorsorgeaufwendungen eingegeben. Die Frage war ja nur, ob ich diese Ausgaben zu den Gesamtausgaben zählen muss, die ich, wo auch immer, in die EÜR schreiben müsste.

        Also noch mal erklärt: Ich bin in einer Ausbildung, für die ich Geld bezahlen muss: Werbungskosten wie Kursgebühren, Fahrtkosten, Seminare, Mitgliedsbeiträge etc. (Anlage N)
        Dann habe ich Anlage S wo ich die Einnahmen hineingeschriebn habe (Zeile 4). Oben steht ja, dass ZUSÄTZLICH eine EÜR übermittelt werden muss. Deswegen habe ich jetzt in Zeile 13 EÜR (Danke für die Info) meine Einnahmen noch einmal hinein geschrieben. Betriebsausgaben habe ich in dem Sinne nicht. Ich bezahle keine Miete oder sonstiges. Fahrtkosten zur Arbeit (regelmäßige Arbeitsstätte) stehen in Anlage N.

        Es ist bei mir sicherlich ein Sonderfall, da keine Betriebsausgaben in dem Sinne anfallen, deshalb denke ich, dass ich dort auch nichts eintragen muss. Kein Punkt passt dort zu irgendwelchen Ausgaben von mir.

        Ich finde es halt ein bisschen komisch, dass ich die Einnahmen in dem Sinne zweimal angeben muss (Anlage S und EÜR). Oder muss ich die Zahl in Anlage S streichen?

        Gruß

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          #5
          AW: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler

          Hallo,

          in die Anlage S (da steht nichts von Einnahmen) kommen nicht die Einnahmen sondern der Gewinn und der wird durch die EÜR berechnet.
          Den Unterschied zwischen Einnahmen und Gewinn kennst du aber?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler

            Yo, ich meine doch den Gewinn. Ich mache nicht zum ersten Mal meine Steuererklärung. Das einzige was sich geändert hat ist, dass meine Betriebseinnahmen jetzt größer 17500 sind und ich deswegen eine EÜR machen muss. Was mMn totaler Blödsinn ist, da ich ja keine Ausgaben habe und so meine Betrieseinnahmen = in dem Sinne mein Bruttolohn = mein Bruttogewinn. Von diesem werden dann eben noch die Werbungskosten abgerechnet und so habe ich mein zu versteuerndes Einkommen.

            Letztes Jahr hatte ich unter 17500 und ich habe den Betrag einfach in Anlage S eingesetzt. Fertig. Wurde dann auch richtig im Steuerbescheid berechnet.

            Wahrscheinlich könnte ich die EÜR auch einfach weglassen, aber wenn die es eben so wollen.

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              #7
              AW: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler

              Zitat von invisible1000 Beitrag anzeigen
              Yo, ich meine doch den Gewinn. Ich mache nicht zum ersten Mal meine Steuererklärung. Das einzige was sich geändert hat ist, dass meine Betriebseinnahmen jetzt größer 17500 sind und ich deswegen eine EÜR machen muss. Was mMn totaler Blödsinn ist, da ich ja keine Ausgaben habe und so meine Betrieseinnahmen = in dem Sinne mein Bruttolohn = mein Bruttogewinn. Von diesem werden dann eben noch die Werbungskosten abgerechnet und so habe ich mein zu versteuerndes Einkommen.

              Letztes Jahr hatte ich unter 17500 und ich habe den Betrag einfach in Anlage S eingesetzt. Fertig. Wurde dann auch richtig im Steuerbescheid berechnet.

              Wahrscheinlich könnte ich die EÜR auch einfach weglassen, aber wenn die es eben so wollen.
              Als Freiberufler hat man keinen Lohn, sondern Betriebseinnahmen.
              Als Freiberufler hat man auch keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben.


              Ich wiederhole mich: Ich rate zu einem Steuerberater.
              Mfg

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                #8
                AW: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler

                Zitat von invisible1000 Beitrag anzeigen
                da ich ja keine Ausgaben habe und so meine Betrieseinnahmen = in dem Sinne mein Bruttolohn = mein Bruttogewinn

                ...

                Von diesem werden dann eben noch die Werbungskosten abgerechnet




                Du darfst aber am Ende auf alle Fälle den Klirrfaktor nicht vergessen!

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                  #9
                  AW: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler

                  Alles klar. Ich habe die Eingaben einfach ins EÜR eingesetzt und aus Anlage N alles gestrichen.

                  Schließlich und endlich kommt man ja eh aufs gleiche, ob ich es da eintrage oder da. Schwachsinniges Steuersystem.

                  Steuerberater sind nur Abzocker.

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                    #10
                    AW: Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Freiberufler

                    Zitat von invisible1000 Beitrag anzeigen
                    Steuerberater sind nur Abzocker.
                    Darauf gehe ich jetzt nicht ein. Aber sie haften für ihre Taten, während Du Dich ohne sie so richtig schön ins Knie schießt, wenn man wie Du offensichtlich als Selbständiger wenig Steuerahnung hat. Mach was Du willst, aber schiebe es nachher nicht auf Andere, sondern dahin, wo es hingehört, auf DICH !

                    Auch auf das Steuerrecht gehe ich ich nicht ein. Aber Dir bleibt nichts anderes übrig als damit zu leben und es zu beachten, Dein Problem !
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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