Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage bzgl. des Formulars EÜR.
Ich bin Freiberufler (Selbstständig) und mein Einkommen liegt höher als die 17500-Grenze für Kleinunternehmer. In der Anlage S habe ich mein Einkommen vom letzten Jahr in Zeile 4 eingesetzt. Weitere Werbungskosten etc. habe ich ebenfalls schon in die Formulare eingetragen. Jetzt steht aber in der Anlage S, dass ich eine EÜR elektronisch übermitteln soll, weil das Einkommen > 17500 ist.
Wenn ich mir diese EÜR anschaue, dann steht dort Betriebseinnahmen für "umsatzsteuerliche Kleinunternehmer". Das verwirrt mich ein bisschen. Ich arbeite in der Heilberufsbranche und bin nach § 4 UStG von der USt befreit. Gilt dies EÜR dann überhaupt für mich oder trage ich dort einfach wie in Anlage S in der ersten Zeile mein jährliches Gesamteinkommen ein? Bedeutet "umsatzsteuerlich" somit eigentlich nur, dass die Unt. zwar der USt unterliegen aber eben auch befreit sein können?
Nächste Frage: Meine Ausgaben wie Fahrtkosten, Weiterbildung etc. etc. habe ich ja schon in Anlage N eingetragen. Muss ich diese dann auch in der EÜR eintragen? Wenn ja, wo? Ich finde keine passenden Punkte für alle Bereiche. Ich könnte mir nur vorstellen, dass ich sämtliche Ausgaben (auch Krankenkassenbeiträge?) addiere und diese als Gesamtausgabe hinschreibe.
Danke im voraus für die Hilfe.
Ich habe eine Frage bzgl. des Formulars EÜR.
Ich bin Freiberufler (Selbstständig) und mein Einkommen liegt höher als die 17500-Grenze für Kleinunternehmer. In der Anlage S habe ich mein Einkommen vom letzten Jahr in Zeile 4 eingesetzt. Weitere Werbungskosten etc. habe ich ebenfalls schon in die Formulare eingetragen. Jetzt steht aber in der Anlage S, dass ich eine EÜR elektronisch übermitteln soll, weil das Einkommen > 17500 ist.
Wenn ich mir diese EÜR anschaue, dann steht dort Betriebseinnahmen für "umsatzsteuerliche Kleinunternehmer". Das verwirrt mich ein bisschen. Ich arbeite in der Heilberufsbranche und bin nach § 4 UStG von der USt befreit. Gilt dies EÜR dann überhaupt für mich oder trage ich dort einfach wie in Anlage S in der ersten Zeile mein jährliches Gesamteinkommen ein? Bedeutet "umsatzsteuerlich" somit eigentlich nur, dass die Unt. zwar der USt unterliegen aber eben auch befreit sein können?
Nächste Frage: Meine Ausgaben wie Fahrtkosten, Weiterbildung etc. etc. habe ich ja schon in Anlage N eingetragen. Muss ich diese dann auch in der EÜR eintragen? Wenn ja, wo? Ich finde keine passenden Punkte für alle Bereiche. Ich könnte mir nur vorstellen, dass ich sämtliche Ausgaben (auch Krankenkassenbeiträge?) addiere und diese als Gesamtausgabe hinschreibe.
Danke im voraus für die Hilfe.
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