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Nachträgliche Betriebsausgaben

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    Nachträgliche Betriebsausgaben

    Hallo, ich hätte eine Frage.

    Mein Mann hat im Jahre 2012 seinen Betrieb (selbstständiger Finanzberater) aufgegeben. Mit dem Steuerberater hat er für das Jahr 2012 eine entsprechende Steuererklärung abgegeben. Die Sache ist also eigentlich erledigt, inzwischen ist er Student.

    Jetzt mache ich die Steuererklärung für 2013 (er war Student, wir sind zusammen veranlagt und ich habe Einkommen aus nicht selbsständiger Tätigkeit) und frage mich ob wir die Kosten des Steuerberaters "für die im Jahr 2013 fertig gestellte Jahresbuchführung 2012 sowie für die Vorbereitung der Einnahme-Überschuss-Rechnung" i.H.v. 300 Euro noch nachträglich geltend machen können??? Falls ja, (vermutlich in der Anlage G???) in welcher Zeile? Muss ich sonst noch irgendetwas ausfüllen??

    Vielen lieben Dank für die Antwort im Voraus!

    #2
    AW: Nachträgliche Betriebsausgaben

    Sie tragen die Aufwendungen auf der Anlage G des Ehemannes in Zeile 4 ein und geben dazu die Erläuterung nachträgliche Betriebsausgaben. Sollte Ihr Ehemann als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt gewesen sein denken Sie bitte daran, auch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und die Vorsteuerbeträge - soweit welche in der Rechnung gesondert ausgewiesen wurden - geltend zu machen.

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      #3
      AW: Nachträgliche Betriebsausgaben

      Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!!

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        #4
        AW: Nachträgliche Betriebsausgaben

        Hallo!

        Ich habe auch ein Problem zu nachträglichen Betriebsausgaben.

        Ich habe mich mit einem Freund zusammen an seine Steuererklärung gesetzt. Mein Problem ist, dass er in der Vergangenheit ein Gewerbe hatte. Lt Schreiben des früheren Steuerberaters sollen für 2016 folgende nachträgliche Betreibsausgaben berücksichtigt werden: 837,10 Umsatzsteuer (2014); 371,99 Steuerberatungskosten für 2014 und 20,- EUR Gewerbeabmeldung. Wo und wie gebe ich das ein?

        Danke für eure Hilfe :-)
        Zuletzt geändert von dacagi; 02.02.2018, 10:50.

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          #5
          AW: Nachträgliche Betriebsausgaben

          In der Anlage G ist nur das Ergebnis, hier also der Verlust zu erklären, die einzelnen Betriebsausgaben können in der EÜR (eigenes Formular) erklärt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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