Hallo, ich hätte eine Frage.
Mein Mann hat im Jahre 2012 seinen Betrieb (selbstständiger Finanzberater) aufgegeben. Mit dem Steuerberater hat er für das Jahr 2012 eine entsprechende Steuererklärung abgegeben. Die Sache ist also eigentlich erledigt, inzwischen ist er Student.
Jetzt mache ich die Steuererklärung für 2013 (er war Student, wir sind zusammen veranlagt und ich habe Einkommen aus nicht selbsständiger Tätigkeit) und frage mich ob wir die Kosten des Steuerberaters "für die im Jahr 2013 fertig gestellte Jahresbuchführung 2012 sowie für die Vorbereitung der Einnahme-Überschuss-Rechnung" i.H.v. 300 Euro noch nachträglich geltend machen können??? Falls ja, (vermutlich in der Anlage G???) in welcher Zeile? Muss ich sonst noch irgendetwas ausfüllen??
Vielen lieben Dank für die Antwort im Voraus!
Mein Mann hat im Jahre 2012 seinen Betrieb (selbstständiger Finanzberater) aufgegeben. Mit dem Steuerberater hat er für das Jahr 2012 eine entsprechende Steuererklärung abgegeben. Die Sache ist also eigentlich erledigt, inzwischen ist er Student.
Jetzt mache ich die Steuererklärung für 2013 (er war Student, wir sind zusammen veranlagt und ich habe Einkommen aus nicht selbsständiger Tätigkeit) und frage mich ob wir die Kosten des Steuerberaters "für die im Jahr 2013 fertig gestellte Jahresbuchführung 2012 sowie für die Vorbereitung der Einnahme-Überschuss-Rechnung" i.H.v. 300 Euro noch nachträglich geltend machen können??? Falls ja, (vermutlich in der Anlage G???) in welcher Zeile? Muss ich sonst noch irgendetwas ausfüllen??
Vielen lieben Dank für die Antwort im Voraus!
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