Guten Tag,
nehmen wir an ein Freiberufler/ Selbständiger kauft für sein Einzelunternehmen ein PKW im Wert von 30000 und zieht davon die Vorsteuer von 4790€. Den Rest zahlt er von seinem Einnahmen.
Wenn der Freiberufler nun nach 3-4 Jahren seine Selbständigkeit aufgeben möchte/muss und das Auto wieder rein privat nutzten möchte, wie muss er sich dann verhalten? Nehmen wir an das Auto hätte bei Geschäftsaufgabe einen Wert von 18000€!
Und wie verhält sich das mit anderen Wirtschaftsgütern, wo die Vorsteuer gezogen wurde?
Z.B. ein Pc im Wert von damals 1600€ und bereits 4 Jahre alt? Sind abgeschrieben Güter anschließend bedenkenlos in das Betreibsvermögen aufzunehmen? Danke für die INFOS
nehmen wir an ein Freiberufler/ Selbständiger kauft für sein Einzelunternehmen ein PKW im Wert von 30000 und zieht davon die Vorsteuer von 4790€. Den Rest zahlt er von seinem Einnahmen.
Wenn der Freiberufler nun nach 3-4 Jahren seine Selbständigkeit aufgeben möchte/muss und das Auto wieder rein privat nutzten möchte, wie muss er sich dann verhalten? Nehmen wir an das Auto hätte bei Geschäftsaufgabe einen Wert von 18000€!
Und wie verhält sich das mit anderen Wirtschaftsgütern, wo die Vorsteuer gezogen wurde?
Z.B. ein Pc im Wert von damals 1600€ und bereits 4 Jahre alt? Sind abgeschrieben Güter anschließend bedenkenlos in das Betreibsvermögen aufzunehmen? Danke für die INFOS
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