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Wie verhält es sich bei der Entnahme des in das Privatvermögen?

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    Wie verhält es sich bei der Entnahme des in das Privatvermögen?

    Guten Tag,
    nehmen wir an ein Freiberufler/ Selbständiger kauft für sein Einzelunternehmen ein PKW im Wert von 30000 und zieht davon die Vorsteuer von 4790€. Den Rest zahlt er von seinem Einnahmen.
    Wenn der Freiberufler nun nach 3-4 Jahren seine Selbständigkeit aufgeben möchte/muss und das Auto wieder rein privat nutzten möchte, wie muss er sich dann verhalten? Nehmen wir an das Auto hätte bei Geschäftsaufgabe einen Wert von 18000€!
    Und wie verhält sich das mit anderen Wirtschaftsgütern, wo die Vorsteuer gezogen wurde?
    Z.B. ein Pc im Wert von damals 1600€ und bereits 4 Jahre alt? Sind abgeschrieben Güter anschließend bedenkenlos in das Betreibsvermögen aufzunehmen? Danke für die INFOS

    #2
    AW: Wie verhält es sich bei der Entnahme des in das Privatvermögen?

    Siehe:
    http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12638.xhtml?currentModule=home
    Mfg

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      #3
      AW: Wie verhält es sich bei der Entnahme des in das Privatvermögen?

      Nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 EStG werden Entnahmen mit dem Teilwert angesetzt.
      Wenn dieser höher ist als der Buchwert, so ist ein entsprechender Entnahmegewinn zu versteuern.

      Da bei Einstellung der gewerblichen/selbständigen Tätigkeit grundsätzlich die Abgabe einer entsprechenden Aufgabebilanz (mit Gewinnermittlung) vorgesehen ist, kann ich dir für weitere Fragen nur den Besuch beim Steuerberater empfehlen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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