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Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

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    #16
    AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

    Gerade habe ich es bemerkt: Ich bin zum "erfahrenen Benutzer" aufgestiegen!
    Heli Glüwu!
    Willkommen im Club.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #17
      AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

      Guten Abend Charlie24,

      >>>>> Gerade habe ich es bemerkt: Ich bin zum "erfahrenen Benutzer" aufgestiegen! <<<<<

      ~ ~ ♥lichen Glückwunsch und weiterhin eine erfolgreiche Teilnahme im Forum.

      Mit freundlichen Grüßen
      H a g e n - G r o n e r t

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        #18
        AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

        Hallo,

        Die FÄ können die freigestellten Beträge je Konto einsehen, nicht die Zinseinkünfte!
        Nein, das kenne ich anders.
        Und zwar melden die Banken die in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge (das sind die unversteuert ausgezahlten Kapitalerträge).

        Die Freistellungsaufträge werden aber nicht gemeldet, denn man kann - ohne das es auffällt - einfach bei jeder Bank 801 Euro nehmen, solange es real in Summe nicht darüber liegt (soll jetzt kein Tipp sein, bitte nicht machen).
        Und ganz sicherer werden nicht die gesamten Kapitaleinkünfte gemeldet.

        Immerhin gelten alte Freistellungsanträge, die noch ohne Angabe der persönlichen ID eingereicht wurden, übergangsweise bis 2015.
        Bist du dir da sicher?
        Denn ich wurde schon vor Jahren von den Banken aufgefordert, die ID bekannt zu geben, imho war das damals auch Pflicht. Es mag aber sein, dass die Banken alternativ die Möglichkeit haben, nicht mit ID sondern mit den persönlichen Daten zu melden, das mag sein (kommt aber dann am Ende in die selbe Datenbank).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #19
          AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

          Bist du dir da sicher?
          Wer ab 2011 - so wie ich - seine Freistellungserklärungen immer wieder mal geändert hat, musste ab 2011 bei jeder Änderung die persönliche ID angeben.

          Es gibt aber auch Steuerpflichtige, die nur Konten auf einer Bank haben und den gesamten Sparerpauschbetrag dort bereits vor 2011 in Anspruch genommen haben.

          Die hatten bisher keinen Änderungsbedarf, deren alte Freistellungsaufträge gelten m. W. noch bis 2015 fort.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

            Weder 1. noch 2. Es ist so, dass die freigesetellten Zinsen von den Banken an das BZSt gemeldet werden. Dort werden alle Daten zusammengeführt. Dann werden einzelne Konteninhaber zu Ehegatten zusammengefasst. Letztlich wird geprüft, ob diese Menschen oder Ehegatten die Freistellungsgrenzen - deutlich - überschritten haben. Dann geht eine Kontrollmitteilung ans Woohnsitz-FA. Dies kann nach Jahren noch der Fall sein.

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              #21
              AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

              Hallo,

              Weder 1. noch 2.
              Wieso weder noch? - denn eigentlich beschreibst du fast genau mein 2, mit folgender Ausnahme:

              Es ist so, dass die freigesetellten Zinsen von den Banken an das BZSt gemeldet werden.
              Klar, das hatte ich auch so geschrieben.
              Aber was ist mit den zusätzlich beim Finanzamt freigestellten Kapitalerträgen? Es wäre eine riesige Lücke, wenn nicht auch diese in die Kontrolle einfließen.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #22
                AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                nene, du hattest geschrieben, die FÄ würden was melden, es melden aber die Banken.

                Welche Zinsen kann man denn beim FA noch freistellen, verstehe jetzt nicht, welche Lücke du meinst. Selbst wenn sich in der Steuererklärung herausstellt, dass das Freistellungsvolumen bewi allen Banken zusammen zu hoch war, wird das ja im Steuerbescheid automatisch korrigiert und die Bürger werden im Bescheid darauf hingewiesen, dass die Freistellungsaufträge zu hoch waren und korrigiert werden müssen.

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                  #23
                  AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                  Hallo,

                  nene, du hattest geschrieben, die FÄ würden was melden, es melden aber die Banken.
                  Ja, das war ja die Ausnahme, die ich vorhin angesprochen hatte.

                  Welche Zinsen kann man denn beim FA noch freistellen, verstehe jetzt nicht, welche Lücke du meinst.
                  Das hatte ich weiter oben glaube ich auch schon kurz erklärt, jetzt mal ausfürlicher:

                  Bank A 1000 Euro Zinsen, davon 801 Euro freigestellt, Bank meldet 801 Euro
                  Bank B 700 Euro Zinsen, nicht freigestellt, Bank führt 175 Euro ab (Soli mal aussen vor)
                  Erklärung: Antrag KAP Zeile 5, ansonsten nur Bank B eingetragen, Zeile 14 und 15 Null (was ausdrücklich!!! falsch ist)*, Finanzamt erstattet die 175 Euro

                  Meinst du jetzt wirklich, dass das nicht auffällt? Nach deiner Beschreibung wäre das aber so (das BZSt stellt fest: nur 801 Euro, also keine Meldung an das FA - und das FA selber kennt nur die 700 Euro, also auch alles OK, liegt ja noch unter dem Pauschbetrag, Steuern komplett erstatten).
                  Das widerspräche imho der ganzen Abgeltungsteuer-Geschichte (es soll doch eine Art Quellensteuer sein, automatisch und möglichst ohne Schlupfloch).

                  *darauf, dass eine solche Falschangabe bereits eine Steuerhinterziehung sein könnte, hatte ich ja auch schon hingewiesen - wenn man aber bedenkt, dass gerade die Zeilen 14 und 15 so viele Verständnisprobleme erzeugen (siehe etwa den Eröffnungsbeitrag hier in diesem Thread), dann wird man wohl selten Vorsatz nachweisen können, mitunter werden dann jahrelang falsche Erklärungen eingereicht und zu wenig Steuern gezahlt, ohne dass es irgendjemandem auffällt (nicht mal der Steuerpflichtige weiß es) - und das meine ich mit Lücke

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 19.05.2014, 11:17.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #24
                    AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                    Hallo

                    zu Bankgeheimnis und Auskunftpraxis empfehle ich den Artikel:

                    http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article106186343/Das-deutsche-Bankgeheimnis-kennt-viele-Ausnahmen.html

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                      #25
                      AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Meinst du jetzt wirklich, dass das nicht auffällt? Nach deiner Beschreibung wäre das aber so (das BZSt stellt fest: nur 801 Euro, also keine Meldung an das FA - und das FA selber kennt nur die 700 Euro, also auch alles OK, liegt ja noch unter dem Pauschbetrag, Steuern komplett erstatten).
                      Das widerspräche imho der ganzen Abgeltungsteuer-Geschichte (es soll doch eine Art Quellensteuer sein, automatisch und möglichst ohne Schlupfloch).

                      *darauf, dass eine solche Falschangabe bereits eine Steuerhinterziehung sein könnte, hatte ich ja auch schon hingewiesen - wenn man aber bedenkt, dass gerade die Zeilen 14 und 15 so viele Verständnisprobleme erzeugen (siehe etwa den Eröffnungsbeitrag hier in diesem Thread), dann wird man wohl selten Vorsatz nachweisen können, mitunter werden dann jahrelang falsche Erklärungen eingereicht und zu wenig Steuern gezahlt, ohne dass es irgendjemandem auffällt (nicht mal der Steuerpflichtige weiß es) - und das meine ich mit Lücke

                      Stefan
                      So ist es. Zeile 15 null ist halt zumindest eine leichtfertige Steuerverkürzung. BZSt würde in einem solchen Fall tatsächlich wohl nichts melden. FA könnte zwar beim veranlagen durch Abfrage beim BZSt noch prüfen, ob andere Zinsen freigestellt wurden, bei den Beträgen aber eher nicht. Daher empfehle ich stets, alles zu erklären (wir hatten in einem anderen Thread schon drüber geprochen).

                      Letztlich entsteht die "Lücke" also durch eine falsche Angabe des Steuerpflichtigen, die ggf. Steuerhinterziehung ist. Das ist jedoch nichts Anderes, als wenn Betriebseinnahmen nicht angegeben werden.

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                        #26
                        AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                        Macht es überhaupt Sinn, Kapitalerträge unter 50€ anzugeben

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                          #27
                          AW: Anlage KAP - komme nicht zurecht ...

                          Hallo,

                          >>>Macht es überhaupt Sinn, Kapitalerträge unter 50€ anzugeben

                          Wenn du die 26,375% Steuern darauf nicht zurück haben möchtest: Nein.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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