Hallo Forum,
hätte kurz einige Fragen und würde mich über Antworten freuen.
Ich bin seit Anfang Januar 2013 als Kleinunternehmer tätig (Onlineverkauf von Modeschmuck). Gewerbe angemeldet und von der Kleinunternehmerregelung gebraucht gemacht, also keine Umsatzsteuer.
Was muss ich beim Finanzamt abgeben, da ich eine verwirrende Antwort von einem Sachbearbeiter bekommen habe.
Umsatzsteuererklärung sollte doch wegfallen genauso wie Anlage G, da keine 24.000€ Gewinn erzielt wurde oder?
Also eine formlose Einnahmeuberschussrechnung und was noch?
Mache das hauptberuflich, arbeite nirgendwo nebenbei und kriege auch keine Förderung vom Staat oder ähnliches.
Danke schonmal für die Aufklärung
hätte kurz einige Fragen und würde mich über Antworten freuen.
Ich bin seit Anfang Januar 2013 als Kleinunternehmer tätig (Onlineverkauf von Modeschmuck). Gewerbe angemeldet und von der Kleinunternehmerregelung gebraucht gemacht, also keine Umsatzsteuer.
Was muss ich beim Finanzamt abgeben, da ich eine verwirrende Antwort von einem Sachbearbeiter bekommen habe.
Umsatzsteuererklärung sollte doch wegfallen genauso wie Anlage G, da keine 24.000€ Gewinn erzielt wurde oder?
Also eine formlose Einnahmeuberschussrechnung und was noch?
Mache das hauptberuflich, arbeite nirgendwo nebenbei und kriege auch keine Förderung vom Staat oder ähnliches.
Danke schonmal für die Aufklärung
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