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Kleinunternehmer Anlagen?

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    Kleinunternehmer Anlagen?

    Hallo Forum,

    hätte kurz einige Fragen und würde mich über Antworten freuen.


    Ich bin seit Anfang Januar 2013 als Kleinunternehmer tätig (Onlineverkauf von Modeschmuck). Gewerbe angemeldet und von der Kleinunternehmerregelung gebraucht gemacht, also keine Umsatzsteuer.

    Was muss ich beim Finanzamt abgeben, da ich eine verwirrende Antwort von einem Sachbearbeiter bekommen habe.

    Umsatzsteuererklärung sollte doch wegfallen genauso wie Anlage G, da keine 24.000€ Gewinn erzielt wurde oder?


    Also eine formlose Einnahmeuberschussrechnung und was noch?


    Mache das hauptberuflich, arbeite nirgendwo nebenbei und kriege auch keine Förderung vom Staat oder ähnliches.




    Danke schonmal für die Aufklärung

    #2
    AW: Kleinunternehmer Anlagen?

    Hallo,
    ich empfehle ein Existenzgründerseminar oder StB!

    Ich bin seit Anfang Januar 2013 als Kleinunternehmer tätig (Onlineverkauf von Modeschmuck). Gewerbe angemeldet und von der Kleinunternehmerregelung gebraucht gemacht, also keine Umsatzsteuer.
    Falsch!
    Eine Jahressteuererklärung muss trotzdem gemacht werden!
    Die Anlage G hat mit der Umsatzsteuer gar nichts zu tun!

    Abzugeben sind:
    Umsatzsteuererklärung
    Einkommensteuererklärung
    Gewinnermittlung (EÜR) unter Umständen auch formlos

    Der Fragesteller um 23:38 Uhr nicht mehr da ist - ich bin keine Hotline 24h!!!!!!!!
    Zuletzt geändert von stiller; 17.05.2014, 01:19. Grund: 23:38 Uhr
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer Anlagen?

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ich empfehle ein Existenzgründerseminar oder StB!

      Ich bin seit Anfang Januar 2013 als Kleinunternehmer tätig (Onlineverkauf von Modeschmuck). Gewerbe angemeldet und von der Kleinunternehmerregelung gebraucht gemacht, also keine Umsatzsteuer.
      Falsch!
      Eine Jahressteuererklärung muss trotzdem gemacht werden!
      Die Anlage G hat mit der Umsatzsteuer gar nichts zu tun!

      Abzugeben sind:
      Umsatzsteuererklärung
      Einkommensteuererklärung
      Gewinnermittlung (EÜR) unter Umständen auch formlos

      Der Fragesteller um 23:38 Uhr nicht mehr da ist - ich bin keine Hotline 24h!!!!!!!!


      Ich werde demnächst eine Beschäftigung bei einem größeren Automobilunternehmen aufnehmen und dies dann nur als Nebengewerbe weiterführen.

      Trotzdem danke für die Empfehlung.

      Die Umsatzsteuererklärung ist als Kleinunternehmer doch unnötig.
      Man entscheidet sich ja dazu, da man weniger Aufwand hat.

      Somit profitiere ich weder von dem Vorsteuerabzug und habe dazu noch den gleichen Aufwand in der Buchführung bzw. Steuererklärung.


      EÜR ist nachvollziehbar und der Mantelbogen, obwohl selbst dort kaum etwas ausgefüllt wird.


      Ihren letzten Satz habe ich nicht verstanden.



      MfG

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmer Anlagen?

        Wir sind User - keine Hottline, kein Finanzamt, kein 24 h - Bürgertelefon.

        "Die Umsatzsteuererklärung ist als Kleinunternehmer doch unnötig.
        Man entscheidet sich ja dazu, da man weniger Aufwand hat."
        Falsch!
        Danach wird man man eingestuft, ob man Kleinunternehmer ist, bleibt wird oder nicht!
        Zuletzt geändert von stiller; 17.05.2014, 01:57. Grund: kein Finanzamt
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Kleinunternehmer Anlagen?

          Hallo RalfM,

          bei deiner Einkommensteuererklärung muss natüelich die Anlage G mit dazu, um den Gewinn oder Verlust anzugeben.
          In der EÜR erklärst du, wie es dazu kommt und die ist unter 17.500 Euro formlos möglich.
          Schau dir mal die Seite 1 auf der Umsatzsteuererklärung an, dann weißt du warum ein Kleinunternhemer auch eine Erklärung abgeben muss, wie stiller schon schrieb.

          Tschüß

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