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Anwaltskosten, um an Fotohonorar zu kommen

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    Anwaltskosten, um an Fotohonorar zu kommen

    Guten Tag,

    ich arbeite nebenberuflich als freiberuflicher Journalist und mache eine Einnahmenüberschussrechnung.

    Jemand hat ein Foto von mir im Internet kopiert und auf seiner Seite veröffentlicht. Als er dafür kein Honorar an mich zahlen wollte, nahm ich einen Anwalt.

    Das mir zustehende Fotohonorar: 300 Euro
    Dem von mir beauftragen Anwalt schulde ich 400 Euro (die ich ihm aber nicht überweise, stattdessen muss der "Raubkopierer" auch meine Anwaltskosten zahlen)

    Anwalt fordert von dem "Raubkopierer" 700 Euro (meine 300 Euro Fotohonorar plus meine 400 Euro Anwaltskosten)

    "Raubkopierer" zahlt 700 Euro an den Anwalt
    Anwalt zieht davon seine 400 Euro ab

    Anwalt überweist an mich 300 Euro - das ist die einzige Geldbewegung auf meinem Konto in dieser Sache

    Was gebe ich nun in der EÜR an? Einnahmen von 700 Euro und Ausgaben von 400 Euro? Oder nur 300 Euro Einnahmen?

    (Man könnte denken, es sei egal, weil der Gewinn so oder so 300 Euro beträgt. Ist es aber nicht, weil im ersten Fall meine Ausgaben höher als 25 Prozent der Einnahmen liegen und sich daher der Einzelnachweis lohnt, im zweiten Fall liegen meine Ausgaben geringer und die Pauschale lohnt sich)

    #2
    AW: Anwaltskosten, um an Fotohonorar zu kommen

    Wer hat denn die Rechnung vom Anwalt bekommen? Meiner Meinung nach sollte das der springende Punkt sein.

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      #3
      AW: Anwaltskosten, um an Fotohonorar zu kommen

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wer hat denn die Rechnung vom Anwalt bekommen? Meiner Meinung nach sollte das der springende Punkt sein.
      Ich habe die Rechnung bekommen. Darin steht:

      Rechnung für Anwaltskosten: 400 Euro
      Abzüglich Zahlungseingang vom "Raubkopierer": 700 Euro
      Guthaben: 300 Euro

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        #4
        AW: Anwaltskosten, um an Fotohonorar zu kommen

        Ist das wirklich eine Rechnung? Oder vielleicht eher eine Abrechnung? Wer ist der Adressat?

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          #5
          AW: Anwaltskosten, um an Fotohonorar zu kommen

          Das sieht so aus:


          (Meine Anschrift)

          (Kein Betreff)

          Sehr geehrter Herr (Fotograf),

          unsere Leistungen rechnen wir wie folgt ab:

          Rechtsanwaltsgebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: 336,13 Euro
          plus Mehrwertsteuer: 63,87 Euro
          Summe 400 Euro

          Zahlungshinweis: Zahlung der Gegenseite 900 Euro

          Gesamtbetrag aus dieser Rechnung: 400 Euro
          abzüglich Zahlungseingang: 900 Euro
          Guthaben: 300 Euro

          Ihr Guthaben werden wir auf Ihr Konto überweisen.

          Mit freundlichen Grüßen
          (Anwalt)

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            #6
            AW: Anwaltskosten, um an Fotohonorar zu kommen

            900 € abzüglich 400 € sind 500 € und nicht 300 €! Soweit zu den Zahlen.

            Meines Erachtens handelt es sich um eine Abrechnung und nicht um eine Rechnung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anwaltskosten, um an Fotohonorar zu kommen

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              900 € abzüglich 400 € sind 500 € und nicht 300 €! Soweit zu den Zahlen.

              Meines Erachtens handelt es sich um eine Abrechnung und nicht um eine Rechnung.
              Oh, habe mich vertippt.

              Danke jedenfalls für die Antworten, dass es auf die Frage ankommt, ob es eine Rechnung ist oder nicht.

              Sieht mir nach Rechnung aus, ich reiche es dann mal so ein und schaue, was das Finanzamt sagt!

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