Hallo!
Zuerst möchte ich mich einmal bei den Lesern bedanken und hoffe, dass man mir weiterhelfen kann.
Man merkt es wahrscheinlich, das ist meine erste Steuererklärung, da ich eine freiberufliche Tätigkeit (monatlicher Verdienst <450,-) als Interviewer aufgenommen habe ("hauptberuflich" Studentin).
Ich habe folgende Fragen:
Erst einmal zum Mantelbogen:
-Z. 14- ausgeübter Beruf, ist das Student oder Interviewer oder gar beides?
- Z.43- zählen zu den Aufwendungen für Berufsausbildung nur Kosten (sind also für mich nicht relevant)?
-Z.94 meine Eltern bekommen noch Kindergeld für mich, zählt das als Einkommensersatzleistung?
Zur Anlage S:
- trage ich meinen Gewinn in Z. 4 oder 36 ein? Gilt meine Tätigkeit dann auch als Nebenjob, obwohl ich ja offiziell Kleinunternehmer bin oder ist er einfach in Zeile 4 einzutragen?
- ich habe mir die Anlage S meines Finanzamtes angeschaut und oben ist ein Vermerk, dass man bei Einkommen <17500,- keine EÜR machen muss. Gibt es da eine neue Regelung? Überall, wo ich schaute, konnte man lesen, dass die immer notwendig ist.
Zur Angabe von Vorsorgeaufwendungen:
- muss ich Einkünfte aus Minijobs des letzten Jahres mit angeben? Ich war zwei Monate in einem solchen Verhältnis beschäftigt und habe da etwas für die Rentenversicherung gezahlt.
-und was muss ich bei den ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen eintragen? Ich bin noch über meinen Eltern krankenversichert.
Ganz allgemein: sind das dann alle Formulare, die ich benötige?
Ich hoffe, dass das jetzt nicht zu viel auf einmal war, aber ich möchte das gern fehlerfrei über die Bühne bringen. Der Versuch, mir meine Fragen über Google zu klären, wurde natürlich gemacht, aber da sich das rechtlich alles so schnell ändert und man häufig ältere Einträge findet, hielt ich das für den besten Weg.
Vielen Dank an alle, die mir versuchen zu helfen!
Mit freundlichen Grüßen,
Stephanie
Zuerst möchte ich mich einmal bei den Lesern bedanken und hoffe, dass man mir weiterhelfen kann.
Man merkt es wahrscheinlich, das ist meine erste Steuererklärung, da ich eine freiberufliche Tätigkeit (monatlicher Verdienst <450,-) als Interviewer aufgenommen habe ("hauptberuflich" Studentin).
Ich habe folgende Fragen:
Erst einmal zum Mantelbogen:
-Z. 14- ausgeübter Beruf, ist das Student oder Interviewer oder gar beides?
- Z.43- zählen zu den Aufwendungen für Berufsausbildung nur Kosten (sind also für mich nicht relevant)?
-Z.94 meine Eltern bekommen noch Kindergeld für mich, zählt das als Einkommensersatzleistung?
Zur Anlage S:
- trage ich meinen Gewinn in Z. 4 oder 36 ein? Gilt meine Tätigkeit dann auch als Nebenjob, obwohl ich ja offiziell Kleinunternehmer bin oder ist er einfach in Zeile 4 einzutragen?
- ich habe mir die Anlage S meines Finanzamtes angeschaut und oben ist ein Vermerk, dass man bei Einkommen <17500,- keine EÜR machen muss. Gibt es da eine neue Regelung? Überall, wo ich schaute, konnte man lesen, dass die immer notwendig ist.
Zur Angabe von Vorsorgeaufwendungen:
- muss ich Einkünfte aus Minijobs des letzten Jahres mit angeben? Ich war zwei Monate in einem solchen Verhältnis beschäftigt und habe da etwas für die Rentenversicherung gezahlt.
-und was muss ich bei den ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen eintragen? Ich bin noch über meinen Eltern krankenversichert.
Ganz allgemein: sind das dann alle Formulare, die ich benötige?
Ich hoffe, dass das jetzt nicht zu viel auf einmal war, aber ich möchte das gern fehlerfrei über die Bühne bringen. Der Versuch, mir meine Fragen über Google zu klären, wurde natürlich gemacht, aber da sich das rechtlich alles so schnell ändert und man häufig ältere Einträge findet, hielt ich das für den besten Weg.
Vielen Dank an alle, die mir versuchen zu helfen!
Mit freundlichen Grüßen,
Stephanie
Kommentar