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Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

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    Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

    Hallo!

    Zuerst möchte ich mich einmal bei den Lesern bedanken und hoffe, dass man mir weiterhelfen kann.
    Man merkt es wahrscheinlich, das ist meine erste Steuererklärung, da ich eine freiberufliche Tätigkeit (monatlicher Verdienst <450,-) als Interviewer aufgenommen habe ("hauptberuflich" Studentin).

    Ich habe folgende Fragen:

    Erst einmal zum Mantelbogen:
    -Z. 14- ausgeübter Beruf, ist das Student oder Interviewer oder gar beides?
    - Z.43- zählen zu den Aufwendungen für Berufsausbildung nur Kosten (sind also für mich nicht relevant)?
    -Z.94 meine Eltern bekommen noch Kindergeld für mich, zählt das als Einkommensersatzleistung?

    Zur Anlage S:
    - trage ich meinen Gewinn in Z. 4 oder 36 ein? Gilt meine Tätigkeit dann auch als Nebenjob, obwohl ich ja offiziell Kleinunternehmer bin oder ist er einfach in Zeile 4 einzutragen?
    - ich habe mir die Anlage S meines Finanzamtes angeschaut und oben ist ein Vermerk, dass man bei Einkommen <17500,- keine EÜR machen muss. Gibt es da eine neue Regelung? Überall, wo ich schaute, konnte man lesen, dass die immer notwendig ist.

    Zur Angabe von Vorsorgeaufwendungen:
    - muss ich Einkünfte aus Minijobs des letzten Jahres mit angeben? Ich war zwei Monate in einem solchen Verhältnis beschäftigt und habe da etwas für die Rentenversicherung gezahlt.
    -und was muss ich bei den ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen eintragen? Ich bin noch über meinen Eltern krankenversichert.

    Ganz allgemein: sind das dann alle Formulare, die ich benötige?

    Ich hoffe, dass das jetzt nicht zu viel auf einmal war, aber ich möchte das gern fehlerfrei über die Bühne bringen. Der Versuch, mir meine Fragen über Google zu klären, wurde natürlich gemacht, aber da sich das rechtlich alles so schnell ändert und man häufig ältere Einträge findet, hielt ich das für den besten Weg.

    Vielen Dank an alle, die mir versuchen zu helfen!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Stephanie

    #2
    AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

    Z. 14 Student o. Interviewer oder gar nichts, Eingabe wurst
    Z. 43 wenn sie keine Kosten hatten, halt nichts.
    Z. 94 nicht Kindergeld (das haben ja auch nicht mal sie bekommen)

    Der Gewinn muss in Zeile 4, Anlage S. Den Gewinn ermitteln können sie über EÜR, wenn sie unter 17.500 Einnahmen hatten, können sie auch ein Blatt Papier oder eine excel-Tabelle nehmen.

    Wenn Sie keine Versicherungen hatten, brauchen sie auch keine Anlage Vorsorgeaufwand. Ein pauschal versteuerter Minijuob muss nicht in die Erklärung.

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      #3
      AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

      Hallo Kloebi,
      meinen Gewinn muss ich also nicht zwangsläufig per EÜR ermittelt abgeben?
      Ausrechnen lässt der sich ja anhand der Rechnungen leicht.

      Vielen Dank für Ihre Hilfe!

      Mit freundlichen Grüßen,
      Stephanie

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        #4
        AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

        Nur so mal am Rande, auch wenn es keine Auswirkung auf die Steuerhöhe hat: Ein Interviewer ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich. Also Anlage G anstatt Anlage S.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

          Hallo Picard,
          da habe ich aber anderes gelesen, vielleicht stimmt das aber jedoch nicht. Es wäre schön, wenn sich dazu noch jemand meldete.

          Mit freundlichen Grüßen,
          Stephanie

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            #6
            AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

            Hallo seph,

            also wenn ich in meine Suchmaschine Interviewer eingebe, wird mir eine Gewerbekennzahl ausgewiesen, womit Picard777 seine Aussage untermauert wird.

            Tschüß

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              #7
              AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

              Wenn ich das richtig berechnet habe, liegt der Gesamtbetrag deiner jährlichen Einkünfte deutlich unterhalb des für 2013 geltenden Grundfreibetrages. Warum willst du überhaupt eine Steuerklärung abgeben? Hat dich das Finanzamt dazu aufgefordert oder hast du noch weitere Einkünfte über die Tätigkeit als Interviewer hinaus?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

                Entweder hat er pflichtgemäß dem Finanzamt seine Tätigkeit angezeigt (= bei selbständiger Tätigkeit) oder pflichtgemäß bei der Kommune eine Gewerbeanmeldung abgegeben (= bei gewerblicher Tätigkeit). Somit weiß das Finanzamt von der Tätigkeit und macht standardmäßig von seiner Möglichkeit gebrauch eine Steuererklärung zu verlangen, sofern nicht nach § 56 EStDV sowieso eine Steuererklärungsabgabeverpflichtung besteht.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

                  Grüße,

                  Genau da liegt auch gerade mein Problem. Als Student arbeite ich nebenbei unregelmäßig mit Gewerbeschein, die EÜR hab ich gemacht (das Bafög dabei nicht beachtet) für die selbständige gewerbliche Tätigkeit. Die Sache ist doch so, da ich nicht über den Freibetrag komme brauche ich nichts weiter angeben. Da eventuelle Versicherungsbeiträge ja eh nicht berücksichtigt werden, die gewerblich Haftpflicht ist in der EÜR angegeben und Sonderkosten für Uniweg und Material als Sonderkosten können auch nicht berücksichtigt werden. Verstehe ich das so richtig? Nimmt mir das Finanzamt nicht die möglichkeit nach meinem studium die angefallenkosten zu übertragen, wenn ich jetzt eine Erklärung abgebe.
                  Zuletzt geändert von VTfrei; 26.05.2014, 11:45.

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                    #10
                    AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

                    Du hast da ein grundfalsches Verständnis des Steuerrechts:

                    Hat Jemand ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, beträgt die Steuer 0 €.
                    Ausgaben können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in denen Sie gemacht wurden.
                    Ist in einem Jahr der GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE (FETT UND UNTERSTRICHEN UND MIT 17 !!!!!!!!!!!!) negativ, DANN ist INSOWEIT ein Verlust angefallen, der entweder in das Jahr davor zurückgetragen oder in das Jahr danach vorgetragen werden kann und DORT vom GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE bis auf 0 € abgezogen werden kann.
                    Es spielt dabei KEINE Rolle, ob in dem Abzugsjahr der Gesamtbetrag der Einkünfte schon vorher unter dem Grundfreibetrag der Einkünfte lag oder nicht. So ist das -vom Bundesverfassungsgericht gebilligte- Leben !
                    Eine Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung für 2013 unabhängig davon, dass das Finanzamt wegen des Gewerbes darauf bestehen wird, bringt Dir überhaupt nichts, denn wenn Du z.B. meinst, den Verlustvortrag z.B. im Dir genehmen Jahr 2016 abziehen zu wollen, dann MUSS das Finanzamt die Erklärungen der Zwischenjahre anfordern und prüfen, ob ein Abzug dort -mit den beschriebenen Folgen- möglich ist.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

                      wenn deine Steuererklärung vollständig ist, wird dir nichts genommen.

                      Sind die Studienkosten Sonderausgaben (Erststudium) wirkt es sich weder für jetzt noch für künftig aus.

                      Sind sie dagegen Werbungskosten (i. d. R. bei Zweitstudium) müssen diese halt höher sein, als der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Dann wird ein Verlustvortrag festgestellt.

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                        #12
                        AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

                        Huch!

                        Nein natürlich gebe ich eine Steuererklärung ab. Die Frage bestand für mich eigentlich nur ob ich es jetzt mit dem Erststudium nach Ausbildung und den entsprechenden den Werbungskosten (danke) genau nehme, aber das erledigt sich eh da ich nicht über den Pauschbetrag komme. Ich meine der BFH hätte ein urteil gefällt, nachdem Kosten für das Studium als Werbungskosten angerechnet werden können und das eben auch rückwirkend für 4 Jahre, wenn jedoch die Est-Erklärung gemacht ist geht das doch nicht mehr. Es ging mir eher um die Krankenversicherung, ich hatte gehofft dafür etwas zurück zu beommen, aber natürlich wenn keine Est gezahlt werden muss....

                        Beiden besten Dank für die schnellen Antworten

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                          #13
                          AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

                          Was meinst du mit Pauschbetrag? Den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro? Den Grundfreibetrag von rd. 8.100 Euro?

                          Wie gesagt, bei dir werden es WK sein, es lohnt sich diese geltend zu machen, wenn sie höher als alle anderen Einkünfte sind. Dann wird ein Verlustvortrag gemacht und mit künftigen positiven Einkünften verrechnet.

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                            #14
                            AW: Mehrere Fragen zur Steuererklärung (Student und Freiberufler)

                            Gut dann werd ich das einfach tun.
                            Eine kleine Frage noch hinterher, die Kosten für Telekommunikation werden doch in der EÜR als netto Beträge angegeben?

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