Hallo,
ich bin neu hier, ich habe eine paar naive laienhafte Fragen an Euch:
1.) als Angestellter: muss ich überhaupt klassisch die Anlage N samt Mantelbogen ausfüllen und beim FA abgeben oder reicht nicht die elektronische Übermittlung des Arbeitgebers aus? Ich würde vermuten: "es kommt darauf an," Nein, denn die klassische Variante muss ich nicht ausfüllen, es sei denn, ich will die Lohnsteuer durch eine mögliche Summe von Werbungskosten drücken, richtig? Sonst würde sich doch immer der Vater Staat darüber freuen, wenn man es ohne Anlage N bei der "elektronischen Übermittlung der Kosten" belassen sollte, richtig ???
2.) Wenn ich 5800 Euro Lohnkosten laut elektronischer Zusammenfassung für das Jahr 2013 habe, heißt das, dass ich durch die Werbungskostenpauachale von 1000 Euro auch 1000 Euro vom FA zurückbekomme ?? ich glaube kaum, dass in der elektronischen Zusammenfassung des Arbeitgebers die 1000 Euro Werbungskosten von meinen veranlagten 5800 Euro schon abgezogen wurden ??!!
3.) Wenn ich weiss, dass ich je nicht mehr als die 1000 Euro werbungskosten hatte, muss ich auf:
Seite 2 der Anlage 2, Zeile 31-48 überhaupt alles ausfüllen ? All die Punkte wie: km Geld Auflistung:'"Arbeitsort zuhause", kontoführungsgebühren, Arbeitsmittel, möglichen Laptop usw.
oder
Kann ich den Werbe-Pauschalbetrag von 1000 Euro eintragen, damit dieser greift? muss ich trotzdem meine Werbungskosten eintragen, auch wenn diese unter 1000 Euro liegen oder soll ich die Zeilen 31-48 komplett leer lassen?
4.)
Wenn meine Freundin nur 6 Euro Lohnkosten hat (nebenbei noch selbstständig), laut der elektronischer Zusammenfassung 2013, muss sie doch, nach meinem Verständnis a) diese Anlage N generell nicht ausfüllen, da man keine Werbungskosten anrechnen lassen kann (wie zB ihren Umzug, damit dann die 695 Euro Umzugskostenpauschale - sie hatte nicht mehr Kosten), wenn man eh keine Lohnkosten in 2013 zu zahlen hatte- korrekt ??? Oder kann man für die Folgejahre eine Art, wie formuliere ich es.....Hmm..."Verlustanmeldung in Bezug auf die Werbungskosten" machen, damit man zB in 2014, wenn sie mehr Lohnsteuer zu zahlen hätte, die Umzugskostenpaschale von 695 Euro aus 2013 verrechnet werden kann??
5.) meine private Haftpflichtversicherung, private Hausratversicherung wo trage ich diese überhaupt ein, in dem Formular "Vorsorgeaufwand" etwa? Zeile ?
6.) diese scheiß GEZ gebühren kann man diese überhaupt auch absetzen, wenn ja wo, Formular und Zeile ?
Ich frage nur all das, weil ich es endlich mal vieles vom Verständnis her verstehen möchte !!!! Frage 5-6 musste ich bis dato nie eintragen, weil ich diese erst seit 2013 habe !!
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mal helfen könnte mit seinem theoretischen und praktischen (beim ausfüllen) Wissen helfen könnte.
ich bin neu hier, ich habe eine paar naive laienhafte Fragen an Euch:
1.) als Angestellter: muss ich überhaupt klassisch die Anlage N samt Mantelbogen ausfüllen und beim FA abgeben oder reicht nicht die elektronische Übermittlung des Arbeitgebers aus? Ich würde vermuten: "es kommt darauf an," Nein, denn die klassische Variante muss ich nicht ausfüllen, es sei denn, ich will die Lohnsteuer durch eine mögliche Summe von Werbungskosten drücken, richtig? Sonst würde sich doch immer der Vater Staat darüber freuen, wenn man es ohne Anlage N bei der "elektronischen Übermittlung der Kosten" belassen sollte, richtig ???
2.) Wenn ich 5800 Euro Lohnkosten laut elektronischer Zusammenfassung für das Jahr 2013 habe, heißt das, dass ich durch die Werbungskostenpauachale von 1000 Euro auch 1000 Euro vom FA zurückbekomme ?? ich glaube kaum, dass in der elektronischen Zusammenfassung des Arbeitgebers die 1000 Euro Werbungskosten von meinen veranlagten 5800 Euro schon abgezogen wurden ??!!
3.) Wenn ich weiss, dass ich je nicht mehr als die 1000 Euro werbungskosten hatte, muss ich auf:
Seite 2 der Anlage 2, Zeile 31-48 überhaupt alles ausfüllen ? All die Punkte wie: km Geld Auflistung:'"Arbeitsort zuhause", kontoführungsgebühren, Arbeitsmittel, möglichen Laptop usw.
oder
Kann ich den Werbe-Pauschalbetrag von 1000 Euro eintragen, damit dieser greift? muss ich trotzdem meine Werbungskosten eintragen, auch wenn diese unter 1000 Euro liegen oder soll ich die Zeilen 31-48 komplett leer lassen?
4.)
Wenn meine Freundin nur 6 Euro Lohnkosten hat (nebenbei noch selbstständig), laut der elektronischer Zusammenfassung 2013, muss sie doch, nach meinem Verständnis a) diese Anlage N generell nicht ausfüllen, da man keine Werbungskosten anrechnen lassen kann (wie zB ihren Umzug, damit dann die 695 Euro Umzugskostenpauschale - sie hatte nicht mehr Kosten), wenn man eh keine Lohnkosten in 2013 zu zahlen hatte- korrekt ??? Oder kann man für die Folgejahre eine Art, wie formuliere ich es.....Hmm..."Verlustanmeldung in Bezug auf die Werbungskosten" machen, damit man zB in 2014, wenn sie mehr Lohnsteuer zu zahlen hätte, die Umzugskostenpaschale von 695 Euro aus 2013 verrechnet werden kann??
5.) meine private Haftpflichtversicherung, private Hausratversicherung wo trage ich diese überhaupt ein, in dem Formular "Vorsorgeaufwand" etwa? Zeile ?
6.) diese scheiß GEZ gebühren kann man diese überhaupt auch absetzen, wenn ja wo, Formular und Zeile ?
Ich frage nur all das, weil ich es endlich mal vieles vom Verständnis her verstehen möchte !!!! Frage 5-6 musste ich bis dato nie eintragen, weil ich diese erst seit 2013 habe !!
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mal helfen könnte mit seinem theoretischen und praktischen (beim ausfüllen) Wissen helfen könnte.
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