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Anteilige Kinderbetreuungskosten für nicht zusammen veranlagte Eltern

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    Anteilige Kinderbetreuungskosten für nicht zusammen veranlagte Eltern

    Hallo,

    bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 tritt in der Anlage Kind, Seite 3, Kinderbetreuungskosten folgendes auf:

    Die Eltern des betreffenden Kindes sind per Kreuzchen (Hauptvordruck) zusammen veranlagt. Trotz allem fordert die Software (ElsterFormular 15.2 13992) die Eingabe von "Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe" für nicht zusammen veranlagte Eltern. Die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten sind bereits eingetragen.

    Beseitigen lässt sich dies natürlich indem man einen Betrag von 1€ und entsprechende Daten angibt (was rechtlich nicht korrekt ist).

    Vielen Dank
    Christian

    #2
    AW: Anteilige Kinderbetreuungskosten für nicht zusammen veranlagte Eltern

    Hallo,

    gibt es besondere Konstellation der Familie (Patchwork) in der Zuordnung der Kinder?
    Welche Datenfelder werden in Verbindung mit dem Fehler rot markiert?
    Evtl. gibt es einen verdeckten Konflikt durch die Angaben bei dem Kindschaftsverhältnis.
    Solche Dinge sind natürlich aus der Ferne nur spekulativ.
    Gruß, Basteltyp

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    Kommentar


      #3
      AW: Anteilige Kinderbetreuungskosten für nicht zusammen veranlagte Eltern

      Nach einiger Recherche fand ich etwas Klarheit. Jedoch bin ich mir unsicher ob das alles so richtig ist.

      Verhältnisse zum Kind:

      stpfl. Person (ich): Stiefkind
      Ehefrau: leibliches Kind

      Nun war meine Definition von "Eltern" bisher so, dass ich und meine Frau steuerlich als Eltern angesehen werden. Dem ist aber (scheinbar) nicht so. Wenn ich nun folgende Konstellation angebe:

      68 => Kinderbetreuungskosten eintragen
      70 => Ich habe Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe getragen (Daten aus 68 da wir/ich die Kosten allein getragen haben)
      72 => es bestand KEIN gemeinsamer Haushalt der Elternteile (die leiblichen Eltern, meine Frau und ihr Exmann) 01013112
      Das Kind gehört zu meinem Hauslt 01013112


      kann ich es nachvollziehen und es gibt keinen Fehler. Ist das denn so richtig gesehen? Also die Eltern sind die leiblichen Eltern im steuerlichen Sinn und dementsprechend tatsächlich nicht zusammen veranlagt.


      Danke schonmal im Voraus

      Kommentar


        #4
        AW: Anteilige Kinderbetreuungskosten für nicht zusammen veranlagte Eltern

        Hallo,

        Ihre angegebenen Positionen habe ich auch einmal mit einer fiktiven Familienkonstellation nachgestellt.
        Die Plausi läuft ohne Fehler durch. Nur bei der Berechnung gab es einen AHW Abbruch-Hinweis
        Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht.
        Und einen DHW Dokument-Hinweis
        Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

        Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
        übermittelt werden.

        Um eine Berechnung erfolgreich zu bekommen, sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis in Zeile 11 zu machen.
        Hierbei Name des EX, -> (von bis) 01013112
        und darunter [x] leibliches Kind

        P.S. die Gedankengänge des Fiskus erschließen sich erst ein wenig, wenn man tiefenpsychologisch gräbt
        Zuletzt geändert von Basteltyp; 27.05.2014, 21:55.
        Gruß, Basteltyp

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