Hallo,
bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 tritt in der Anlage Kind, Seite 3, Kinderbetreuungskosten folgendes auf:
Die Eltern des betreffenden Kindes sind per Kreuzchen (Hauptvordruck) zusammen veranlagt. Trotz allem fordert die Software (ElsterFormular 15.2 13992) die Eingabe von "Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe" für nicht zusammen veranlagte Eltern. Die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten sind bereits eingetragen.
Beseitigen lässt sich dies natürlich indem man einen Betrag von 1€ und entsprechende Daten angibt (was rechtlich nicht korrekt ist).
Vielen Dank
Christian
bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 tritt in der Anlage Kind, Seite 3, Kinderbetreuungskosten folgendes auf:
Die Eltern des betreffenden Kindes sind per Kreuzchen (Hauptvordruck) zusammen veranlagt. Trotz allem fordert die Software (ElsterFormular 15.2 13992) die Eingabe von "Kinderbetreuungskosten in folgender Höhe" für nicht zusammen veranlagte Eltern. Die tatsächlichen Kinderbetreuungskosten sind bereits eingetragen.
Beseitigen lässt sich dies natürlich indem man einen Betrag von 1€ und entsprechende Daten angibt (was rechtlich nicht korrekt ist).
Vielen Dank
Christian
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