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Mantelbogen

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    #16
    AW: Mantelbogen

    hey Stefan,

    ja da hast du sicher Recht das man sich darauf nicht verlassen kann.
    es dient einfach zu einer weiteren Meinung, nicht mehr und nicht weniger.
    Aber normalerweise sollten die sich ja damit auskennen, wenn nicht die wer dann? :-))
    das Steuerrecht nervt echt ganz schön.
    Aber es ist auch interessant wenn man es versteht, finde ich jedenfalls.
    Also du würdest da eher 6€ eintragen richtig?
    Selbst wenn ich 10€ eintrage werden die das ja eh korrigieren da doch
    eigentlich alle Daten elektronisch vorliegen.
    Verstehe nicht wieso man den ganzen quatsch immer noch zusätzlich
    auf Papier bringen muß. Als ob man sonst nix zu tun hätte.
    Danke ecuh für die interessanten Beiträge auf jeden Fall.

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      #17
      AW: Mantelbogen

      Hallo,

      Also du würdest da eher 6€ eintragen richtig?
      Ich meine, 6 Euro wären korrekt, eintragen würde ich aber vielleicht doch 10 Euro (??? - wie gesagt, im Zweifel wird es korrigiert).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #18
        AW: Mantelbogen

        Vielleicht noch mal der Ausgangspunkt von Allem, das Gesetz in § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG:

        Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:
        ... Nr. 4: gezahlte Kirchensteuer; dies gilt NICHT, SOWEIT die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Absatz 1 ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurde, ...

        Darüber hinaus noch der Hinweis, dass das für erstattete Kirchensteuern genau anders herum gilt.

        Wenn ich den Threat richtig verstanden habe, müsste das doch Alles "erschlagen" *hoff*
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #19
          AW: Mantelbogen

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Wenn ich den Threat richtig verstanden habe, müsste das doch Alles "erschlagen" *hoff*
          Da ist leider der Wunsch da Vater des Gedanken.
          Unstreitig, wegen eben jener Nr. 4 ist mE, wenn die Gültigerprüfung nicht zuschlägt: kein Sonderausgabenabzug auf den KiSt-Zuschlag zur Abgeltungssteuer (weswegen sie ja auch nicht in den Hauptvordruck reinkommt), kein Sonderausgabenabzug auf nach 32d (1) besteuerte Beträge, und was immer da im Bescheid verrechnet wird (entweder Erstattungen, wenn Freibeträge nicht ausgeschöpft wurden, oder Nachzahlungen, wenn Kapitalerträge noch nicht der Abgeltungssteuer unterlagen, z.B. ausschüttungsgl. Erträge ausländischer thes. Fonds) gehört im Folgejahr nicht zu den KiSt-Sonderausgaben.

          Fraglich ist aber immer noch, was passiert, wenn die Günstigerprüfung zuschlägt:
          Es wurde KiSt auf die Abgeltungssteuer von der Bank einbehalten (somit erstmal keine Sonderausgaben, eben wegen 10 (1) Nr. 4), nun werden die Erträge im Rahmen der Veranlagung jedoch tariflich besteuert. Kirchensteuer auf ESt nach Tarif sind aber wieder Sonderausgaben.

          Mein ursprünglicher Glauben war:

          Weiterhin kein Sonderausgabenabzug auf die von der Bank einbehaltene KiSt, damit auch keine Berücksichtigung deren Erstattung, somit ist die auf die tarifliche ESt der Kapitalerträge entfallende KiSt im Folgejahr voll als Sonderausgaben absetzbar.

          ElFo betrachtet aber stattdessen die von der Bank einbehaltene KiSt nun als Vorauszahlung auf den KiSt-Zuschlag zur tariflichen ESt auf die Kapitalerträge und berücksichtigt sie automatisch bei der Veranlagung als Sonderausgaben (wohlgemerkt, ohne dass sie im Hauptvordruck als gezahlte KiSt eingetragen wurden). Damit wäre dann die Erstattung der KiSt zur Abgeltungssteuer im Folgejahr wiederum zu berücksichtigen, denn wenn ihre Zahlung als Sonderausgaben berücksichtigt wurde, müsste ihre Erstattung im Umkehrschluss genauso berücksichtigt werden.

          Kommentar


            #20
            AW: Mantelbogen

            neysee was ist denn deine Meinung,
            6€ oder 10€ einzutragen?

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