Hallo,
ich habe eine Frage zur Anlage N und zur Anlage Vorsorgeaufwand:
Im Januar war ich als Studentin gesetzlich versichert. Ab Februar bin ich freiwillig gesetzlich versichert (Beamtin) und zahle sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil direkt an die Krankenkasse. Auf meiner elektr. Lohnsteuerkarte steht nur ein Betrag zur privaten Krankenversicherung (die ich ja nicht habe).
Bedeutet das, dass ich in der Anlage N die Zeilen 25 und 26 leer lasse und eben nur in der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 18 und 21 die Krankenkassenbeiträge eintrage?
Wenn nein, trage ich dann in der Anlage N, Z. 25 und 26, den Betrag ein den ich gezahlt habe, während ich im Beamtenverhältnis war (also den Betrag, den ich für das in Z. 3 stehenden Gehalt gezahlt habe)? Welcher Betrag kommt dann in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 18 und 21? Dadurch dass ich im Januar ja noch als Studentin versichert war, ist der Gesamtbetrag den ich im Jahr gezahlt habe ja höher als den, den ich im Beamtenverhältnis bekommen habe. Trage ich in den Z. 18 und 21 dann die Differenz ein oder den Gesamtbetrag? (meine Krankenkasse hat mir eine Zusammenstellung geschickt und da steht eben, dass der Gesamtbetrag in die Z. 18 und 21 soll, aber im Formular verstehe ich das so, dass da die Differenz rein soll...)
Vielen Dank für eure Antworten!
ich habe eine Frage zur Anlage N und zur Anlage Vorsorgeaufwand:
Im Januar war ich als Studentin gesetzlich versichert. Ab Februar bin ich freiwillig gesetzlich versichert (Beamtin) und zahle sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil direkt an die Krankenkasse. Auf meiner elektr. Lohnsteuerkarte steht nur ein Betrag zur privaten Krankenversicherung (die ich ja nicht habe).
Bedeutet das, dass ich in der Anlage N die Zeilen 25 und 26 leer lasse und eben nur in der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 18 und 21 die Krankenkassenbeiträge eintrage?
Wenn nein, trage ich dann in der Anlage N, Z. 25 und 26, den Betrag ein den ich gezahlt habe, während ich im Beamtenverhältnis war (also den Betrag, den ich für das in Z. 3 stehenden Gehalt gezahlt habe)? Welcher Betrag kommt dann in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 18 und 21? Dadurch dass ich im Januar ja noch als Studentin versichert war, ist der Gesamtbetrag den ich im Jahr gezahlt habe ja höher als den, den ich im Beamtenverhältnis bekommen habe. Trage ich in den Z. 18 und 21 dann die Differenz ein oder den Gesamtbetrag? (meine Krankenkasse hat mir eine Zusammenstellung geschickt und da steht eben, dass der Gesamtbetrag in die Z. 18 und 21 soll, aber im Formular verstehe ich das so, dass da die Differenz rein soll...)
Vielen Dank für eure Antworten!
Kommentar