Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wochenendheimfahrten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wochenendheimfahrten

    Hallo,

    ich mache gerade zum ersten Mal meine Lohnsteuererklärung selbst mit ElsterFormular. Dabei halte ich mich im wesentlichen an den Ausdruck von 2012, den ich von meinem Steuerberater bekommen habe. Sowohl 2012 als auch 2013 hatte ich meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern, den Arbeitsplatz und einen Zweitwohnsitz 272 Kilometer entfernt. Mein Steuerberater hat die Wochenendheimfahrten in der Anlage N unter "Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte" eingetragen. Ob das akzeptiert wird, weiß ich noch nicht, weil ich noch keinen Steuerbescheid für 2012 bekommen habe...
    Da ich davon ausgehe, dass der Steuerberater weiß, was er macht, wollte ich das nun für 2013 genauso eintragen. Allerdings lässt ElsterFormular den Eintrag nicht zu, weil ich dazu Arbeitstage und Urlaubs-/Krankheitstage eintragen müsste... Kann ich die Fahrten denn überhaupt irgendwo anrechnen und wenn ja wo?

    munki

    #2
    AW: Wochenendheimfahrten

    Hallo munki,

    wenn du tatsächlich jedes Wochenende nach Hause fährst, kannst du das in der Anlage N durchaus als Fahrten Wohnung Arbeitsstätte mit dem Entfernungskilometer angeben. Die entsprechenden Tage anzugeben ist doch kein Problem.
    Ich würde Arbeitsstätte und Weg zur Zweitwohnung am Wohnort eintragen und die entsprechenden Tage mal beispielsweise 6 Kilometer und dann zweite Arbeitsstätte und Weg zum Erstwohnsitz eben 3 oder 4 Tage om Monat mit den 272 Kilometernm angeben.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Wochenendheimfahrten

      Hallo holzgoe,

      vielen Dank für die Antwort. Genau so habe ich es gemacht. Allerdings habe ich nur 20 Fahrten eingetragen, weil ich nicht jedes Wochenende fahre. Jetzt sieht alles so aus, wie das, was der Steuerberater ausgefüllt hat. Nur beschwert sich dann das Programm, dass unter "Arbeitstage je Woche" und unter "Urlaubs- und Krankheitstag" nichts eingetragen ist :/ Und dafür kann ich ja nicht einfach was erfinden...

      Kommentar


        #4
        AW: Wochenendheimfahrten

        Hallo munki,

        du sollst ja nichts erfinden. Du trägst wegen mir ein Arbeitstage je Woche 5 und bei Urlaub oder Kranheit 20 oder 30 wieviel es im Jahr waren und dann Arbeitsstätte aufgesucht an Tagen eben 20 und wegen mir am Arbeitsort 180 als Beispiel.
        Einfach aufzählen an wieviel Tagen du wirklich auf Arbeit gefahren bist und wieviel Urlaub/Kreanklheit du hattest.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Wochenendheimfahrten

          Entschuldige, wenn ich mich blöd anstelle... Aber eine Frage habe ich dazu noch: Wenn ich das so eintrage, dann müsste ich bei den Fahrten vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstelle die 20 Fahrten abziehen, oder?

          Kommentar


            #6
            AW: Wochenendheimfahrten

            Hallo munki,

            gib nur die Fahrten an, die du wirklich auf Arbeit gefahren bist, das wollte ich damit sagen, ungefähr 220 Arbeitstage sind normal im Jahr.


            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Wochenendheimfahrten

              Okay, Dann gebe ich also an, dass ich einen Teil der Arbeitstage von meinem Erstwohnsitz gefahren bin und den Rest vom Zeitwohnsitz.
              Vielen Dank!

              Kommentar

              Lädt...
              X