Hallo,
ich mache gerade zum ersten Mal meine Lohnsteuererklärung selbst mit ElsterFormular. Dabei halte ich mich im wesentlichen an den Ausdruck von 2012, den ich von meinem Steuerberater bekommen habe. Sowohl 2012 als auch 2013 hatte ich meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern, den Arbeitsplatz und einen Zweitwohnsitz 272 Kilometer entfernt. Mein Steuerberater hat die Wochenendheimfahrten in der Anlage N unter "Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte" eingetragen. Ob das akzeptiert wird, weiß ich noch nicht, weil ich noch keinen Steuerbescheid für 2012 bekommen habe...
Da ich davon ausgehe, dass der Steuerberater weiß, was er macht, wollte ich das nun für 2013 genauso eintragen. Allerdings lässt ElsterFormular den Eintrag nicht zu, weil ich dazu Arbeitstage und Urlaubs-/Krankheitstage eintragen müsste... Kann ich die Fahrten denn überhaupt irgendwo anrechnen und wenn ja wo?
munki
ich mache gerade zum ersten Mal meine Lohnsteuererklärung selbst mit ElsterFormular. Dabei halte ich mich im wesentlichen an den Ausdruck von 2012, den ich von meinem Steuerberater bekommen habe. Sowohl 2012 als auch 2013 hatte ich meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern, den Arbeitsplatz und einen Zweitwohnsitz 272 Kilometer entfernt. Mein Steuerberater hat die Wochenendheimfahrten in der Anlage N unter "Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte" eingetragen. Ob das akzeptiert wird, weiß ich noch nicht, weil ich noch keinen Steuerbescheid für 2012 bekommen habe...
Da ich davon ausgehe, dass der Steuerberater weiß, was er macht, wollte ich das nun für 2013 genauso eintragen. Allerdings lässt ElsterFormular den Eintrag nicht zu, weil ich dazu Arbeitstage und Urlaubs-/Krankheitstage eintragen müsste... Kann ich die Fahrten denn überhaupt irgendwo anrechnen und wenn ja wo?
munki
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