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Bei Eigenheim: Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Schornsteinfeger

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    Bei Eigenheim: Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Schornsteinfeger

    Kann man als Bewohner seines Eigenheims die Kosten für Schornsteinfeger, städtische Abfallentsorgung und städtische Straßenreinigung absetzen?
    Wenn ja, wo? Evtl. als Handwerkerleistung?

    #2
    AW: Bei Eigenheim: Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Schornsteinfeger

    Hallo,

    wenn man im unendlichen www sucht, findet man u.a. dieses:

    Nicht begünstigt sind:

    Kontrollgebühren für die Überprüfung von Feuerlöschern u. Sonst .techn. Prüfdienste
    TÜV-Gebühren für die Kontrolle des Personenaufzuges
    Reparieren bzw. Neubezug von Polstermöbeln
    Errichtung einer Solaranlage, wenn die als Ergänzung- bzw. Modernisierung zur vorhandenen Heizungsanlage bzw. Warmwasserversorgung zu sehen ist.
    Begünstige Handwerkerleistungen für eine Zweitwohnung im Inland
    Gerüstkosten, die bei einer Fassadenrenovierung anfallen, analog Maschinenkosten
    Maßnahmen an einer Kleinkläranlage auf dem eigenen Grundstück
    Reparatur an Haushaltsgegenständen, die außerhalb des Haushaltes sind
    Fahrrad- u. KfZ-Reparaturen, TÜV u. ASU-Gebühren
    Feng-Shui-Beratung, Architektenberatung, Gutachten Bausachverständiger
    Müll- und Abwassergebühren, Straßenreinigung
    Grabpflege u. Friedhofsgebühren sowie Kosten der Hausverwaltung
    Maßnahmen zur Behebung von Wasser u. Feuchtigkeitsschäden (Bautrocknung)
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Bei Eigenheim: Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Schornsteinfeger

      Schornsteinfeger geht in Ordnung, Gebühren für die städtische Abfallentsorgung und Straßenreinigung sind keine Handwerkerleistungen

      Was den von @Basteltyp veröffentlichten Katalog angeht, kommt es meines Erachtens bei den Gerüstkosten im Zusammenhang mit einer Fassadenrenovierung und Maßnahmen zur Behebung von Wasser u. Feuchtigkeitsschäden doch wohl darauf an, wie abgerechnet wird. Die schlichte Gerüstmiete pro m² für die Standzeit gehört sicher nicht zur Handwerkerleistung, der Auf- und Abbau könnte dazu gehören, wenn er als Regieleistung nach Arbeitsstunden abgerechnet wird.

      Das ist jedenfalls meine Meinung!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Bei Eigenheim: Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Schornsteinfeger

        Bei Schornsteigfeger muss man demnächst (ab VZ 2014) differenzieren.
        Siehe BMF vom 10.01.2014 Randziffer 22 und Rz 58.
        Mfg

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