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Bei Eigenheim: Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Schornsteinfeger
Bei Eigenheim: Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Schornsteinfeger
Kann man als Bewohner seines Eigenheims die Kosten für Schornsteinfeger, städtische Abfallentsorgung und städtische Straßenreinigung absetzen?
Wenn ja, wo? Evtl. als Handwerkerleistung?
AW: Bei Eigenheim: Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Schornsteinfeger
Hallo,
wenn man im unendlichen www sucht, findet man u.a. dieses:
Nicht begünstigt sind:
Kontrollgebühren für die Überprüfung von Feuerlöschern u. Sonst .techn. Prüfdienste
TÜV-Gebühren für die Kontrolle des Personenaufzuges
Reparieren bzw. Neubezug von Polstermöbeln
Errichtung einer Solaranlage, wenn die als Ergänzung- bzw. Modernisierung zur vorhandenen Heizungsanlage bzw. Warmwasserversorgung zu sehen ist.
Begünstige Handwerkerleistungen für eine Zweitwohnung im Inland
Gerüstkosten, die bei einer Fassadenrenovierung anfallen, analog Maschinenkosten
Maßnahmen an einer Kleinkläranlage auf dem eigenen Grundstück
Reparatur an Haushaltsgegenständen, die außerhalb des Haushaltes sind
Fahrrad- u. KfZ-Reparaturen, TÜV u. ASU-Gebühren
Feng-Shui-Beratung, Architektenberatung, Gutachten Bausachverständiger
Müll- und Abwassergebühren, Straßenreinigung
Grabpflege u. Friedhofsgebühren sowie Kosten der Hausverwaltung
Maßnahmen zur Behebung von Wasser u. Feuchtigkeitsschäden (Bautrocknung)
Gruß, Basteltyp
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AW: Bei Eigenheim: Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Schornsteinfeger
Schornsteinfeger geht in Ordnung, Gebühren für die städtische Abfallentsorgung und Straßenreinigung sind keine Handwerkerleistungen
Was den von @Basteltyp veröffentlichten Katalog angeht, kommt es meines Erachtens bei den Gerüstkosten im Zusammenhang mit einer Fassadenrenovierung und Maßnahmen zur Behebung von Wasser u. Feuchtigkeitsschäden doch wohl darauf an, wie abgerechnet wird. Die schlichte Gerüstmiete pro m² für die Standzeit gehört sicher nicht zur Handwerkerleistung, der Auf- und Abbau könnte dazu gehören, wenn er als Regieleistung nach Arbeitsstunden abgerechnet wird.
Das ist jedenfalls meine Meinung!
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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