AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche
Hallo,
[qoute]Ist das mit der Werbekostenpauschale genau so, dass die schon automatisch abgezogen ist?[/quote]Natürlich. Sonst würde sich die Steuererklärung doch fast für jeden Arbeitnehmer lohnen.
Dabei soll es eigentlich so sein, dass schon die Lohnsteuer richtig ist und damit die Steuererklärung unnötig; und im Standardfall ist das auch so.
Stefan
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Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
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AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche
Hallo,
Volltreffer
Gruß FIGUL
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AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche
Vielen Dank für die Antworten!
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
Da sich diese Frage auf die Sozialversicherungsbeiträge bezog: Allein durch diese Sonderausgaben bekommt man kein Geld zurück, denn es ist schon in der Lohnsteuer enthalten (diese ist dadurch niedriger).
StefanZuletzt geändert von Pinkbürzelerpel; 30.05.2014, 09:25.
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AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche
Hallo,
Sehe ich das richtig, dass ich Geld vom Finanzamt zurückbekomme auf Grund einer von mir an das Finanzamt übermittelten Information, die diesem eh schon bekannt ist?
Stefan
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AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche
... Anlage Vorsorgeaufwendungen, zur Höhe der diversen Sozialversicherungsbeiträge noch belegen muss
Für weitere Versicherungsbeiträge muss man seit 2011 auch keine Belege mehr einreichen, bei Neuverträgen ist das aber im Abschlussjahr bisher auch nicht verboten. Ich selbst würde allerdings auch nur dann solche Belege einreichen, wenn ich ohnehin Belege, wie etwa Spendenbescheinigungen, einreichen muss. Wenn das Finanzamt Belege haben will, rührt es sich schon.
Sehe ich das richtig, dass ich Geld vom Finanzamt zurückbekomme auf Grund einer von mir an das Finanzamt übermittelten Information, die diesem eh schon bekannt ist?Zuletzt geändert von Charlie24; 29.05.2014, 12:56.
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AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche
Welche Beiträge meinst du? Die, die auf deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen?
Da musst du keine Belege mehr beifügen. Dein Arbeitgeber muss die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch ans Finanzamt übermitteln.
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Pinkbürzelerpel hat ein Thema erstellt Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Hallo,
ich bin pflichtversicherter Arbeitnehmer und frage mich, ob ich die Angaben im Elsterformular, Anlage Vorsorgeaufwendungen, zur Höhe der diversen Sozialversicherungsbeiträge noch belegen muss, damit ich diese - gemäß den geltenden Regeln mit ihren Einschränkungen - absetzen kann. Eigentlich müssten dem Finanzamt diese Daten doch über das elektronische Übermittlungsverfahren sowieso bekannt sein.
Sehe ich das richtig, dass ich Geld vom Finanzamt zurückbekomme auf Grund einer von mir an das Finanzamt übermittelten Information, die diesem eh schon bekannt ist?
Die Frage mag den Profis dumm vorkommen, aber es ist halt meine erste Einkommenssteuererklärung :-)
Grüße
PinkbürzelerpelStichworte: -
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