Hallo,
ich bin pflichtversicherter Arbeitnehmer und frage mich, ob ich die Angaben im Elsterformular, Anlage Vorsorgeaufwendungen, zur Höhe der diversen Sozialversicherungsbeiträge noch belegen muss, damit ich diese - gemäß den geltenden Regeln mit ihren Einschränkungen - absetzen kann. Eigentlich müssten dem Finanzamt diese Daten doch über das elektronische Übermittlungsverfahren sowieso bekannt sein.
Sehe ich das richtig, dass ich Geld vom Finanzamt zurückbekomme auf Grund einer von mir an das Finanzamt übermittelten Information, die diesem eh schon bekannt ist?
Die Frage mag den Profis dumm vorkommen, aber es ist halt meine erste Einkommenssteuererklärung :-)
Grüße
Pinkbürzelerpel
ich bin pflichtversicherter Arbeitnehmer und frage mich, ob ich die Angaben im Elsterformular, Anlage Vorsorgeaufwendungen, zur Höhe der diversen Sozialversicherungsbeiträge noch belegen muss, damit ich diese - gemäß den geltenden Regeln mit ihren Einschränkungen - absetzen kann. Eigentlich müssten dem Finanzamt diese Daten doch über das elektronische Übermittlungsverfahren sowieso bekannt sein.
Sehe ich das richtig, dass ich Geld vom Finanzamt zurückbekomme auf Grund einer von mir an das Finanzamt übermittelten Information, die diesem eh schon bekannt ist?
Die Frage mag den Profis dumm vorkommen, aber es ist halt meine erste Einkommenssteuererklärung :-)
Grüße
Pinkbürzelerpel
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