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Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

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    Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

    Hallo,

    ich bin pflichtversicherter Arbeitnehmer und frage mich, ob ich die Angaben im Elsterformular, Anlage Vorsorgeaufwendungen, zur Höhe der diversen Sozialversicherungsbeiträge noch belegen muss, damit ich diese - gemäß den geltenden Regeln mit ihren Einschränkungen - absetzen kann. Eigentlich müssten dem Finanzamt diese Daten doch über das elektronische Übermittlungsverfahren sowieso bekannt sein.

    Sehe ich das richtig, dass ich Geld vom Finanzamt zurückbekomme auf Grund einer von mir an das Finanzamt übermittelten Information, die diesem eh schon bekannt ist?
    Die Frage mag den Profis dumm vorkommen, aber es ist halt meine erste Einkommenssteuererklärung :-)

    Grüße

    Pinkbürzelerpel

    #2
    AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche

    Welche Beiträge meinst du? Die, die auf deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen?
    Da musst du keine Belege mehr beifügen. Dein Arbeitgeber muss die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch ans Finanzamt übermitteln.
    Mfg

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      #3
      AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche

      ... Anlage Vorsorgeaufwendungen, zur Höhe der diversen Sozialversicherungsbeiträge noch belegen muss
      Alles, was im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bereits enthalten ist, muss nur eingetragen, aber nicht extra belegt werden.

      Für weitere Versicherungsbeiträge muss man seit 2011 auch keine Belege mehr einreichen, bei Neuverträgen ist das aber im Abschlussjahr bisher auch nicht verboten. Ich selbst würde allerdings auch nur dann solche Belege einreichen, wenn ich ohnehin Belege, wie etwa Spendenbescheinigungen, einreichen muss. Wenn das Finanzamt Belege haben will, rührt es sich schon.

      Sehe ich das richtig, dass ich Geld vom Finanzamt zurückbekomme auf Grund einer von mir an das Finanzamt übermittelten Information, die diesem eh schon bekannt ist?
      Alles ist dem Finanzamt bei den meisten Steuerpflichtigen nun doch nicht bekannt. Ich kriege z. B. hauptsächlich wegen der Entfernungspauschale Geld zurück. Woher soll das Finanzamt wissen, wie viele Tage im Jahr ich gearbeitet habe, wenn ich es nicht erkläre.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 29.05.2014, 12:56.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche

        Hallo,

        Sehe ich das richtig, dass ich Geld vom Finanzamt zurückbekomme auf Grund einer von mir an das Finanzamt übermittelten Information, die diesem eh schon bekannt ist?
        Da sich diese Frage auf die Sozialversicherungsbeiträge bezog: Allein durch diese Sonderausgaben bekommt man kein Geld zurück, denn es ist schon in der Lohnsteuer enthalten (diese ist dadurch niedriger).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche

          Vielen Dank für die Antworten!

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Da sich diese Frage auf die Sozialversicherungsbeiträge bezog: Allein durch diese Sonderausgaben bekommt man kein Geld zurück, denn es ist schon in der Lohnsteuer enthalten (diese ist dadurch niedriger).

          Stefan
          Ist das mit der Werbekostenpauschale genau so, dass die schon automatisch abgezogen ist?
          Zuletzt geändert von Pinkbürzelerpel; 30.05.2014, 09:25.

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            #6
            AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche

            Hallo,

            Volltreffer

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversiche

              Hallo,

              [qoute]Ist das mit der Werbekostenpauschale genau so, dass die schon automatisch abgezogen ist?[/quote]Natürlich. Sonst würde sich die Steuererklärung doch fast für jeden Arbeitnehmer lohnen.
              Dabei soll es eigentlich so sein, dass schon die Lohnsteuer richtig ist und damit die Steuererklärung unnötig; und im Standardfall ist das auch so.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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