Hallo,
ich fülle gerade meine Einkommensteuererklärung 2013 aus (bin selbständig) und verzweifele an folgendem Sachverhalt:
Aufgrund eines Versehens (mangelnde Kontodeckung) wurde meine 4. Einkommensteuervorauszahlung für 2013 (normalerweise am 10.12.2013 fällig) erst im Januar 2014 bezahlt.
Trage ich diese verspätete Zahlung nun dennoch als bereits für 2013 geleistete Steuervorauszahlung ein? Die Zahlung war ja für das Steuerjahr 2013, nur eben durch mein Versehen erst 2014 erfolgt.
Vielen Dank + Grüße,
Neuronaler
ich fülle gerade meine Einkommensteuererklärung 2013 aus (bin selbständig) und verzweifele an folgendem Sachverhalt:
Aufgrund eines Versehens (mangelnde Kontodeckung) wurde meine 4. Einkommensteuervorauszahlung für 2013 (normalerweise am 10.12.2013 fällig) erst im Januar 2014 bezahlt.
Trage ich diese verspätete Zahlung nun dennoch als bereits für 2013 geleistete Steuervorauszahlung ein? Die Zahlung war ja für das Steuerjahr 2013, nur eben durch mein Versehen erst 2014 erfolgt.
Vielen Dank + Grüße,
Neuronaler
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