Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

In 2014 gezahlte ESt.-Vorauszahlung für Q4/2013 in Steuererklärung 2013 eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    In 2014 gezahlte ESt.-Vorauszahlung für Q4/2013 in Steuererklärung 2013 eintragen?

    Hallo,

    ich fülle gerade meine Einkommensteuererklärung 2013 aus (bin selbständig) und verzweifele an folgendem Sachverhalt:

    Aufgrund eines Versehens (mangelnde Kontodeckung) wurde meine 4. Einkommensteuervorauszahlung für 2013 (normalerweise am 10.12.2013 fällig) erst im Januar 2014 bezahlt.
    Trage ich diese verspätete Zahlung nun dennoch als bereits für 2013 geleistete Steuervorauszahlung ein? Die Zahlung war ja für das Steuerjahr 2013, nur eben durch mein Versehen erst 2014 erfolgt.

    Vielen Dank + Grüße,
    Neuronaler

    #2
    AW: In 2014 gezahlte ESt.-Vorauszahlung für Q4/2013 in Steuererklärung 2013 eintragen

    Nein, Einkommensteuer-Vorauszahlungen haben in der Einkommensteuererklärung nichts zu suchen.

    Kommentar


      #3
      AW: In 2014 gezahlte ESt.-Vorauszahlung für Q4/2013 in Steuererklärung 2013 eintragen

      Zitat von neuronaler Beitrag anzeigen
      Trage ich diese verspätete Zahlung nun dennoch als bereits für 2013 geleistete Steuervorauszahlung ein? Die Zahlung war ja für das Steuerjahr 2013, nur eben durch mein Versehen erst 2014 erfolgt.

      Vielen Dank + Grüße,
      Neuronaler
      L.E.Fant hat völlig recht. Aber mal interessehalber: An welcher Stelle hättest Du sie denn eintragen WOLLEN ? Die Formulare etc. sehen dafür doch gar keine Felder vor, die überhaupt halbwegs passen könnten.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Jaaa! Ich liebe Euch!

        Natürlich, Ihr habt völlig recht. Ich nutze für die Steuererklärung "WISO Steuersparbuch", habe mich aber, weil ich hier so viele aktive Mitglieder sah, an dieses Forum gewandt.
        Ich habe jetzt nach Eurem Beitrag herausgefunden, dass das WISO-Programm die Angaben nur zur Abschätzung der Steuer nutzt.
        Das wird nirgends im Elster-Formular eingetragen.

        Vielen Dank + viele Grüße,
        Neuronaler

        Kommentar


          #5
          AW: In 2014 gezahlte ESt.-Vorauszahlung für Q4/2013 in Steuererklärung 2013 eintragen

          Dann sind wir uns einig

          In dem Fall wäre die Vorauszahlung mit einzugeben. Sie wurde ja für 2013 geleistet und wird dann auch auf eine eventuelle Nachzahlung oder Erstattung angerechnet.

          Kommentar


            #6
            AW: In 2014 gezahlte ESt.-Vorauszahlung für Q4/2013 in Steuererklärung 2013 eintragen

            Zitat von neuronaler Beitrag anzeigen
            Hallo,

            ich fülle gerade meine Einkommensteuererklärung 2013 aus (bin selbständig) und verzweifele an folgendem Sachverhalt:

            Aufgrund eines Versehens (mangelnde Kontodeckung) wurde meine 4. Einkommensteuervorauszahlung für 2013 (normalerweise am 10.12.2013 fällig) erst im Januar 2014 bezahlt.
            Trage ich diese verspätete Zahlung nun dennoch als bereits für 2013 geleistete Steuervorauszahlung ein? Die Zahlung war ja für das Steuerjahr 2013, nur eben durch mein Versehen erst 2014 erfolgt.

            Vielen Dank + Grüße,
            Neuronaler


            Einkommensteuervorauszahlungen werden in ~ k e i n e m ~ Steuer - Formular eingetragen. Ihre Vorauszahlungen werden vom
            Finanzamt im Steuerbescheid berücksichtigt.
            Zuletzt geändert von ; 30.05.2014, 15:39. Grund: Ergänzung

            Kommentar


              #7
              AW: In 2014 gezahlte ESt.-Vorauszahlung für Q4/2013 in Steuererklärung 2013 eintragen

              Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
              Einkommensteuervorauszahlungen werden in ~ k e i n e m ~ Steuer - Formular eingetragen. Ihre Vorauszahlungen werden vom
              Finanzamt im Steuerbescheid berücksichtigt.
              Weiß er doch mittlerweile. L.E.Fant hat doch nicht gesagt, dass das in ein FORMULAR eingetragen werden soll, sondern dass es WISO nach dieser Angabe dürstet und man daher WISO was zu Trinken geben dürfe, auch wenn WISO danach INSOWEIT keinen Schluck an das Finanzamt abgibt, da das Finanzamt sagt, es liege von den anderen Daten noch völlig besoffen in der Ecke herum ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: In 2014 gezahlte ESt.-Vorauszahlung für Q4/2013 in Steuererklärung 2013 eintragen

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Weiß er doch mittlerweile. L.E.Fant hat doch nicht gesagt, dass das in ein FORMULAR eingetragen werden soll, sondern dass es WISO nach dieser Angabe dürstet und man daher WISO was zu Trinken geben dürfe, auch wenn WISO danach INSOWEIT keinen Schluck an das Finanzamt abgibt, da das Finanzamt sagt, es liege von den anderen Daten noch völlig besoffen in der Ecke herum ;-)
                Fein ~~~ so eine poetische Antwort lese ich selten.

                mfg Hagen - Gronert

                Kommentar

                Lädt...
                X