Hallo,
ich brüte über folgender Situation:
- unser minderjähriges Kind hat eine Behinderung mit einem GdB von 80 und den Merkzeichen G, H und B
- wir leben in gemeinsamen Haushalt, sind nicht verheiratet, beide berufstätig
- der Behinderten-Pauschbetrag ist je zur Hälfte auf uns übertragen
- wir können alle Privatfahrten mit dem KFZ als außergewöhnliche Belastung geltend machen (bis 15.000 km, 30ct/km, also 4.500 €)
Bislang hatte ich diese außergewöhnliche Belastung allein in meiner ESt-Erklärung geltend gemacht und der Pauschbetrag war zu 100 % auf mich übertragen. Nun arbeitet meine Partnerin wieder und der Pauschbetrag wird geteilt. Wie teilen wir nun die KFZ-Fahrten?
- Tragen wir entweder beide die vollen 4.500 Euro im Hauptvordruck, S. 3., Z. 67, ein, weil wegen des geteilten Pauschbetrags eh alles klar ist, und weisen ggf. das FA im Anschreiben auf die Situation hin?
- Oder hat der Pauschbetrag mit der außergewöhnlichen Belastung gar nichts zu tun und wir tragen wir jeder nur die Hälfte ein?
- Könnten sich daraus Nachteile ergeben, so dass es besser wäre, wenn nur einer von uns die Fahrten angibt?
Danke für Eure Hilfe!
Debi
ich brüte über folgender Situation:
- unser minderjähriges Kind hat eine Behinderung mit einem GdB von 80 und den Merkzeichen G, H und B
- wir leben in gemeinsamen Haushalt, sind nicht verheiratet, beide berufstätig
- der Behinderten-Pauschbetrag ist je zur Hälfte auf uns übertragen
- wir können alle Privatfahrten mit dem KFZ als außergewöhnliche Belastung geltend machen (bis 15.000 km, 30ct/km, also 4.500 €)
Bislang hatte ich diese außergewöhnliche Belastung allein in meiner ESt-Erklärung geltend gemacht und der Pauschbetrag war zu 100 % auf mich übertragen. Nun arbeitet meine Partnerin wieder und der Pauschbetrag wird geteilt. Wie teilen wir nun die KFZ-Fahrten?
- Tragen wir entweder beide die vollen 4.500 Euro im Hauptvordruck, S. 3., Z. 67, ein, weil wegen des geteilten Pauschbetrags eh alles klar ist, und weisen ggf. das FA im Anschreiben auf die Situation hin?
- Oder hat der Pauschbetrag mit der außergewöhnlichen Belastung gar nichts zu tun und wir tragen wir jeder nur die Hälfte ein?
- Könnten sich daraus Nachteile ergeben, so dass es besser wäre, wenn nur einer von uns die Fahrten angibt?
Danke für Eure Hilfe!
Debi
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