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Außergewöhnliche Belastung bei Kind mit Behinderung - Eltern nicht zusammen veranlagt

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    Außergewöhnliche Belastung bei Kind mit Behinderung - Eltern nicht zusammen veranlagt

    Hallo,

    ich brüte über folgender Situation:

    - unser minderjähriges Kind hat eine Behinderung mit einem GdB von 80 und den Merkzeichen G, H und B
    - wir leben in gemeinsamen Haushalt, sind nicht verheiratet, beide berufstätig
    - der Behinderten-Pauschbetrag ist je zur Hälfte auf uns übertragen
    - wir können alle Privatfahrten mit dem KFZ als außergewöhnliche Belastung geltend machen (bis 15.000 km, 30ct/km, also 4.500 €)

    Bislang hatte ich diese außergewöhnliche Belastung allein in meiner ESt-Erklärung geltend gemacht und der Pauschbetrag war zu 100 % auf mich übertragen. Nun arbeitet meine Partnerin wieder und der Pauschbetrag wird geteilt. Wie teilen wir nun die KFZ-Fahrten?

    - Tragen wir entweder beide die vollen 4.500 Euro im Hauptvordruck, S. 3., Z. 67, ein, weil wegen des geteilten Pauschbetrags eh alles klar ist, und weisen ggf. das FA im Anschreiben auf die Situation hin?
    - Oder hat der Pauschbetrag mit der außergewöhnlichen Belastung gar nichts zu tun und wir tragen wir jeder nur die Hälfte ein?
    - Könnten sich daraus Nachteile ergeben, so dass es besser wäre, wenn nur einer von uns die Fahrten angibt?

    Danke für Eure Hilfe!
    Debi

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastung bei Kind mit Behinderung - Eltern nicht zusammen veran

    Nicht jeder hier kann mit den Merkzeichen G, H und B auf Anhieb etwas anfangen, wofür ich um Verständnis bitte.

    Geht es einmal um einen Behindertenpauschbetrag von (3.700,00 €?), den ihr als Eltern aufgeteilt habt oder um die Fahrtkosten oder um beides?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastung bei Kind mit Behinderung - Eltern nicht zusammen veran

      Hallo Charlie24,

      pardon, da war ich betriebsblind.
      Die Merkzeichen (gehbehindert, hilflos, Begleitperson) habe ich nur angegeben um zu zeigen, dass uns die erhöhten Pauschbeträge zustehen und die KFZ-Fahrten in vollem Umfang anerkannt werden.

      Es geht mir um die außergewöhnliche Belastung durch die Fahrtkosten. Hängt die irgendwie mit dem Pauschbetrag zusammen, der 50/50 zwischen meiner Partnerin und mir aufgeteilt wird?
      Müssen wir also die Fahrtkosten auf unsere Steuererklärungen aufteilen?
      Oder gibt das einer von uns allein an? (Wäre rechnerisch günstiger.)
      Oder geben wir in beiden Erklärungen den vollen Betrag an, und das Programm rechnet das automatisch?

      Ich würde tippen, dass der Pauschbetrag mit der Belastung in keinem Zusammenhang steht und wir frei entscheiden, wie wir die Fahrtkosten aufteilen. Aber das ist nur eine Vermutung und ich habe nirgendwo etwas dazu gefunden.

      Viele Grüße
      Debi

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        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastung bei Kind mit Behinderung - Eltern nicht zusammen veran

        Hängt die irgendwie mit dem Pauschbetrag zusammen, der 50/50 zwischen meiner Partnerin und mir aufgeteilt wird?
        NEIN, soweit ich das aufgrund der Erläuterungen verstanden habe, wird die die PKW-Nutzung bis zu maximal 4.500,00 € (15.000 km x 0,30 €) jährlich zusätzlich zum Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Der Betrag bezieht sich aber auf das behinderte Kind und steht deshalb nicht jedem Elternteil einzeln zu.

        Müssen wir also die Fahrtkosten auf unsere Steuererklärungen aufteilen?
        NEIN, den sollte derjenige geltend machen, der mehr verdient. Der spart ja auch mehr Steuern!

        Das Programm rechnet im Übrigen nichts automatisch, da jeder von euch seine eigene Steuererklärung abgibt, die das Finanzamt zwar (manuell) vergleichen kann, aber programmtechnisch nicht zusammenführen kann und wohl auch nicht darf. Schließlich seid ihr nicht verheiratet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastung bei Kind mit Behinderung - Eltern nicht zusammen veran

          Hallo Charlie24,

          dankeschön, jetzt sehe ich klarer!

          Debi

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