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Quellensteuer zusätzlich zur deutschen Steuer abgeführt

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    Quellensteuer zusätzlich zur deutschen Steuer abgeführt

    Hallo Forumsgemeinde,

    Ich komme bei folgender Fragestellung nicht weiter und finde hier und an anderem Orten keinen vergleichbaren Fall.

    Ich bin Angestellter bei einer kleinen deutschen Firma. Diese Firma "lieh" mich für Betrag X pro Tag an eine schweizer Firma, die mich wiederum mit einem Aufschlag an eine schweizer Bank weiter vermittelte.

    Insgesamt verbrachte ich ca 160 Tage 2012 und 100 Tage 2013 dort und den schweizer Staat fiel irgendwann ein bzw. Auf, dass er doch Quellensteuer verlangen sollte

    Soweit so gut, ich bzw. der "schweizer Zwischenhändler" führte diese Quellensteuer ab und stellte mir diese in Rechnung (Steuerbelege und Rechnungen liegen vor). Da ich mein Gehalt immer noch von der deutschen Firma bekam, wurde hier der komplette Steuersatz abgezogen. Ich habe also die deutsche Steuer komplett und die schweizer Steuer zusätzlich bezahlt. Jetzt möchte ich per Steuererklärung (meine erste) diese doppelt bezahlte Steuer zurück fordern.

    Leider finde ich keine Möglichkeit dieses in den Elsterformularen abzubilden. Hier wird immer davon ausgegangen, dass man die Steuer nur einmal bezahlt hat. Und diese nur für den Progressionsvorbehalt hinterlegt werden muss.


    Ich hoffe das liest sich jetzt nicht zu wirr

    Viele Grüße
    Christoph
    Zuletzt geändert von PlanB; 31.05.2014, 14:53.

    #2
    AW: Quellensteuer zusätzlich zur deutschen Steuer abgeführt

    Da gibt es sicher ein Doppelbesteuerungsabkommen und wahrscheinlich sogar ein spezielles Antragsformular, um sich die Schweizer Quellensteuer wieder zu holen.

    Recherchiert habe ich jetzt allerdings nicht, aber das kannst du ja auch selbst
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Quellensteuer zusätzlich zur deutschen Steuer abgeführt

      Wie wäre es wenn du beim Finanzamt anrufst und fragst?

      Seitdem der Gesetzgeber die Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten gestrichen hat, werden eben die Finanzbeamten bei Unklarheiten von mir mit Anrufen beehrt ....

      Kommentar

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