Hallo Forumsgemeinde,
Ich komme bei folgender Fragestellung nicht weiter und finde hier und an anderem Orten keinen vergleichbaren Fall.
Ich bin Angestellter bei einer kleinen deutschen Firma. Diese Firma "lieh" mich für Betrag X pro Tag an eine schweizer Firma, die mich wiederum mit einem Aufschlag an eine schweizer Bank weiter vermittelte.
Insgesamt verbrachte ich ca 160 Tage 2012 und 100 Tage 2013 dort und den schweizer Staat fiel irgendwann ein bzw. Auf, dass er doch Quellensteuer verlangen sollte
Soweit so gut, ich bzw. der "schweizer Zwischenhändler" führte diese Quellensteuer ab und stellte mir diese in Rechnung (Steuerbelege und Rechnungen liegen vor). Da ich mein Gehalt immer noch von der deutschen Firma bekam, wurde hier der komplette Steuersatz abgezogen. Ich habe also die deutsche Steuer komplett und die schweizer Steuer zusätzlich bezahlt. Jetzt möchte ich per Steuererklärung (meine erste) diese doppelt bezahlte Steuer zurück fordern.
Leider finde ich keine Möglichkeit dieses in den Elsterformularen abzubilden. Hier wird immer davon ausgegangen, dass man die Steuer nur einmal bezahlt hat. Und diese nur für den Progressionsvorbehalt hinterlegt werden muss.
Ich hoffe das liest sich jetzt nicht zu wirr
Viele Grüße
Christoph
Ich komme bei folgender Fragestellung nicht weiter und finde hier und an anderem Orten keinen vergleichbaren Fall.
Ich bin Angestellter bei einer kleinen deutschen Firma. Diese Firma "lieh" mich für Betrag X pro Tag an eine schweizer Firma, die mich wiederum mit einem Aufschlag an eine schweizer Bank weiter vermittelte.
Insgesamt verbrachte ich ca 160 Tage 2012 und 100 Tage 2013 dort und den schweizer Staat fiel irgendwann ein bzw. Auf, dass er doch Quellensteuer verlangen sollte
Soweit so gut, ich bzw. der "schweizer Zwischenhändler" führte diese Quellensteuer ab und stellte mir diese in Rechnung (Steuerbelege und Rechnungen liegen vor). Da ich mein Gehalt immer noch von der deutschen Firma bekam, wurde hier der komplette Steuersatz abgezogen. Ich habe also die deutsche Steuer komplett und die schweizer Steuer zusätzlich bezahlt. Jetzt möchte ich per Steuererklärung (meine erste) diese doppelt bezahlte Steuer zurück fordern.
Leider finde ich keine Möglichkeit dieses in den Elsterformularen abzubilden. Hier wird immer davon ausgegangen, dass man die Steuer nur einmal bezahlt hat. Und diese nur für den Progressionsvorbehalt hinterlegt werden muss.
Ich hoffe das liest sich jetzt nicht zu wirr
Viele Grüße
Christoph
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