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Ausgaben für Studium in welches Feld eintragen? (wie in Musterverfahren des BdSt)

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    Ausgaben für Studium in welches Feld eintragen? (wie in Musterverfahren des BdSt)

    Hallo zusammen,

    aktuell läuft ja noch ein Musterverfahren beim BFH, ob man die Kosten für ein Erststudium (wie jetzt schon beim Zweitstudium möglich) als Werbungskosten absetzen kann.

    Ich möchte das jetzt so eintragen, und wenn der Bescheid mit Ablehnung kommt Widerspruch mit Verweis auf die aktuellen Verfahren einlegen.


    Jetzt zur Frage:
    WO GENAU trage ich solche Werbungskosten ein? Anlage N ist klar, aber z.B. die Fahrtkosten unter "Weg zu Arbeitsstätte" oder unter Fortbildungskosten->Fahrtkosten ?
    ich möchte einen Verlustvortrag erreichen. Kreuz auf dem Mantelbogen ist gesetzt.



    weitere Frage:
    habe nach Abbruch des Studiums eine Berufsausbildung angefangen. Trage ich die Kosten dafür komplett unter Fortbildungskosten ein (laut der Erläuterungen bei ElsterFormular passen sie zuminest da rein) oder gebe ich sowohl den Betrieb als auch die Berufsschule als Arbeitsstätte an?


    ich habe insbesondere zur ersten Frage weder bei Google noch hier im Forum (SuFu) noch bei entsprechenden Seiten was gefunden, hoffe ihr könnt mir helfen!


    Vielen Dank schonmal!!



    P.S.: Als Sonderausgaben möchte ich das Erststudium nicht geltend machen weil ich dieses Jahr eh keine Steuern zahle (unter Freibetrag)

    #2
    AW: Ausgaben für Studium in welches Feld eintragen? (wie in Musterverfahren des BdSt)

    Anlage N ist klar ...
    So klar ist das nicht, es gibt genug Studiengänge, die auf eine freiberufliche Tätigkeit hinauslaufen. Da wäre dann die Anlage S zusammen mit einer vereinfachten EÜR (z. B. in Excel erstellt) einzureichen.

    Wenn es bei der Anlage N bleibt, musst du die Fahrtkosten natürlich dort unter Werbungskosten geltend machen, wobei bis 2013 nach deiner Rechtsauffassung eine Abrechnung wie bei Reisekosten vorzunehmen, also nicht die Entfernungspauschale anzusetzen wäre.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Ausgaben für Studium in welches Feld eintragen? (wie in Musterverfahren des BdSt)

      vielen Dank!


      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      eine Abrechnung wie bei Reisekosten vorzunehmen, also nicht die Entfernungspauschale anzusetzen wäre.
      macht man das bei einem Zweitstudium genauso? (nur um zu verstehen wieso als Reisekosten)



      Reisekosten = Fahrtkosten ? in Elster steht man darf für Fahrtkosten mit 30ct/km für PKW rechnen. Oder ist das wieder was anderes?

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        #4
        AW: Ausgaben für Studium in welches Feld eintragen? (wie in Musterverfahren des BdSt)

        Stehe grade vor der gleichen Situation und habe ein paar Anfängerfragen:

        Die großen Posten, die bei mir anfallen sind Studiengebühren und Fahrtkosten mit eigenem PKW zur Uni.

        1) Ich habe keine Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in dem besagten Jahr, also lasse ich in Anlage N die "Angaben zum Arbeitslohn" einfach leer und trage Studiengebühren unter "Fortbildungskosten" ein, richtig?

        2) Trage ich Fahrtkosten unter "Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale)" ein? Oder muss ich das auch unter "Fortbildungskosten" machen?
        2b) Gleiche Frage dann auch für Arbeitsmittel, falls ich noch Quittungen finde. Werden diese unter "Arbeitsmittel" eingetragen oder unter "Fortbildungskosten"?

        Im darauffolgenden Jahr habe ich ein Auslandssemester absolviert und hier sind nach meinen Recherchen folgende Punkte relevant: Studiengebühren, Flug, Verpflegungspauschale, Miete

        3) Studiengebühren trage ich als zusätzlichen Punkt unter "Fortbildungskosten" ein?

        4) Flug und Verpflegungspauschale setze ich unter "Auswärtstätigkeit" ein?

        5) Mein Auslandssemester war in Indonesien. Dort wird Miete natürlich bar und ohne Rechnung gezahlt. Besteht trotzdem eine Möglichkeit (ggf. über eine Pauschale) Kosten für Unterkunft geltend zu machen?

        6) Kann ich auch im Ausland Fahrtkosten zwischen Wohnort und Universität geltend machen? Wenn ja: Benötigt das Finanzamt einen Nachweis über meinen Wohnort im Ausland und welche Form könnte dieser haben?

        Falls jemand mir hier ein wenig helfen könnte, wäre ich sehr dankbar

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          #5
          AW: Ausgaben für Studium in welches Feld eintragen? (wie in Musterverfahren des BdSt)

          Steuerberatung gibt's in Deutschland nur beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Steuerberatungsgesetz und so.
          Oder mal Google befragen bzw die Forensuche.
          Wurde Alles schon 100 mal durchgekaut.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Ausgaben für Studium in welches Feld eintragen? (wie in Musterverfahren des BdSt)

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Steuerberatung gibt's in Deutschland nur beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Steuerberatungsgesetz und so.
            Oder mal Google befragen bzw die Forensuche.
            Wurde Alles schon 100 mal durchgekaut.
            Hallo Elster-Tester

            als Student kann ich mir keinen Steuerberater leisten, die Lohnsteuerhilfevereine stehen mir nicht zur Verfügung, da ich meine Studentenjobs teilweise als Gewerbe gemacht habe.
            Das Forum hier ist doch voll von dieser Art von Fragen, gehen alle diese Einträge am Sinn des Forums vorbei?

            Soweit ich es verstanden habe, kann man in diesem Forum Fragen zu Elster stellen und genau das habe ich getan, oder? (zumindest in Fragen 1 bis 4)

            Auf deinen Hinweis mit der Suche:
            Die Suche Studiengebühren ergibt 13 Suchergebnisse, von denen keines meine Fragen beantwortet.
            Zweitstudium ergibt 11 Ergebnisse, welche mir nicht weiterhalfen
            Suchbegriff Studium ergibt 500 Ergebnisse und auf der ersten 3 Seiten finde ich nichts was auch nur eine meiner Fragen beantwortet.

            LG

            - - - Aktualisiert - - -

            Weil ich es glaube ich nicht ganz klar ausgedrück habe:
            Habe ich den Sinn des Forums richtig verstanden?:

            Ich kann hier zB erfragen in welche Zeile in Elster meine Angaben gemacht werden müssen? Oder zählt das als Steuerberatung?

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              #7
              AW: Ausgaben für Studium in welches Feld eintragen? (wie in Musterverfahren des BdSt)

              Zu 1-4) Bei Zweitstudium sind es Werbungskosten. Die kannst du bei Fortbildungskosten eintragen.

              Und mit ein bisschen suchen findet man die Antworten. .zb:

              https://www.elster.de/anwenderforum/...Werbungskosten
              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 02.06.2015, 19:19.
              Mfg

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                #8
                AW: Ausgaben für Studium in welches Feld eintragen? (wie in Musterverfahren des BdSt)

                Wo das eingetragen werden muss, weiß hier niemand, da die Eintragung strittig ist (Musterverfahren)!
                Nach meiner unerheblichen und nicht bindenden Meinung kann man es wie folgt tun.
                Anlage N Seite 2 enthält für jeden sichtbar Rubriken, in denen Freitext und Wert eingegeben werden kann.
                Außerdem enthalten diese Zeilen eine Schaltfläche "Hinzufügen".
                Schwupps, schon kann ich wieder Freitext und Wert eingeben.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Ausgaben für Studium in welches Feld eintragen? (wie in Musterverfahren des BdSt)

                  Danke das hilft sehr!

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                    #10
                    AW: Ausgaben für Studium in welches Feld eintragen? (wie in Musterverfahren des BdSt)

                    Erststudium kommt in Mantelbogen Seite 2 Zeile 43.Die Bescheide ergehen dann vorläufig.
                    Mfg

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