Hallo zusammen,
aktuell läuft ja noch ein Musterverfahren beim BFH, ob man die Kosten für ein Erststudium (wie jetzt schon beim Zweitstudium möglich) als Werbungskosten absetzen kann.
Ich möchte das jetzt so eintragen, und wenn der Bescheid mit Ablehnung kommt Widerspruch mit Verweis auf die aktuellen Verfahren einlegen.
Jetzt zur Frage:
WO GENAU trage ich solche Werbungskosten ein? Anlage N ist klar, aber z.B. die Fahrtkosten unter "Weg zu Arbeitsstätte" oder unter Fortbildungskosten->Fahrtkosten ?
ich möchte einen Verlustvortrag erreichen. Kreuz auf dem Mantelbogen ist gesetzt.
weitere Frage:
habe nach Abbruch des Studiums eine Berufsausbildung angefangen. Trage ich die Kosten dafür komplett unter Fortbildungskosten ein (laut der Erläuterungen bei ElsterFormular passen sie zuminest da rein) oder gebe ich sowohl den Betrieb als auch die Berufsschule als Arbeitsstätte an?
ich habe insbesondere zur ersten Frage weder bei Google noch hier im Forum (SuFu) noch bei entsprechenden Seiten was gefunden, hoffe ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank schonmal!!
P.S.: Als Sonderausgaben möchte ich das Erststudium nicht geltend machen weil ich dieses Jahr eh keine Steuern zahle (unter Freibetrag)
aktuell läuft ja noch ein Musterverfahren beim BFH, ob man die Kosten für ein Erststudium (wie jetzt schon beim Zweitstudium möglich) als Werbungskosten absetzen kann.
Ich möchte das jetzt so eintragen, und wenn der Bescheid mit Ablehnung kommt Widerspruch mit Verweis auf die aktuellen Verfahren einlegen.
Jetzt zur Frage:
WO GENAU trage ich solche Werbungskosten ein? Anlage N ist klar, aber z.B. die Fahrtkosten unter "Weg zu Arbeitsstätte" oder unter Fortbildungskosten->Fahrtkosten ?
ich möchte einen Verlustvortrag erreichen. Kreuz auf dem Mantelbogen ist gesetzt.
weitere Frage:
habe nach Abbruch des Studiums eine Berufsausbildung angefangen. Trage ich die Kosten dafür komplett unter Fortbildungskosten ein (laut der Erläuterungen bei ElsterFormular passen sie zuminest da rein) oder gebe ich sowohl den Betrieb als auch die Berufsschule als Arbeitsstätte an?
ich habe insbesondere zur ersten Frage weder bei Google noch hier im Forum (SuFu) noch bei entsprechenden Seiten was gefunden, hoffe ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank schonmal!!
P.S.: Als Sonderausgaben möchte ich das Erststudium nicht geltend machen weil ich dieses Jahr eh keine Steuern zahle (unter Freibetrag)
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