ich mache elster erstmals und weiß zB nicht, ob ich als pensionär zur gruppe unternehmer gehöre, da ich vermiete. ich denke ich gehöre trotzdem zur gruppe arbeitnehmer und hoffe dann, dass da die anlage v enthalten ist.
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AW: Frage zur Gruppenzugehörigkeit
Hallo,
wenn Sie mit ElsterFormular arbeiten wollen, gibt es hier ein Handbuch:
https://download.elster.de/download/anleitung/Handbuch_ElsterFormular.pdf
und hier den Download im Gesamtumfang, da ist alles an Bord:
https://www.elster.de/elfo_down4.php?who=20111203
Sie machen die Erklärung wahrscheinlich als Privatperson (Arbeitnehmer / Rentner / Pensinär)
Zusätzliche erforderliche Anlagen können Sie jederzeit hinzufügen.
Falls Sie noch nicht registriert sind und kein Zertifikat haben,
ist ElsterFormular zumindest geeignet um "Unauthentifiziert" zu übermitteln.
Sie müssten dann nur die komprimierte Steuererklärung ausdrucken
und unterschrieben an das Finanzamt schicken.Zuletzt geändert von Basteltyp; 11.06.2014, 18:50.Gruß, Basteltyp
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AW: Frage zur Gruppenzugehörigkeit
vielen dank. leider hat mir eine dame beim finanzamt nach nennung meiner steuernummer gesagt, da müsse ich online einreichen und zwar bis ende juni (verlängert). bis dahin bekomme ich vielleicht für die registrierung nicht mal den zugangs-code brieflich.
vielleicht mache ich das doch, wie von dir vorgeschlagen, dass ich das formular einfach runterlade, ausfülle und dann hinbringe.
schöne woche noch.
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AW: Frage zur Gruppenzugehörigkeit
Zitat von herbdebus Beitrag anzeigenich mache elster erstmals und weiß zB nicht, ob ich als pensionär zur gruppe unternehmer gehöre, da ich vermiete. ich denke ich gehöre trotzdem zur gruppe arbeitnehmer und hoffe dann, dass da die anlage v enthalten ist.
Die Privatanwender-Version sollte also ausreichen.
Falls weitere Formulare benötigt werden (Umsatzsteuervoranmeldung für Besitzer von Photovoltaikanlagen wäre für Privatmenschen mittlerweile ein Klassiker), so können diese bei Bedarf nachinstalliert werden (oder direkt die Version im Gesamtumfang geholt werden).
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AW: Frage zur Gruppenzugehörigkeit
Zitat von herbdebus Beitrag anzeigenvielen dank. leider hat mir eine dame beim finanzamt nach nennung meiner steuernummer gesagt, da müsse ich online einreichen und zwar bis ende juni (verlängert). bis dahin bekomme ich vielleicht für die registrierung nicht mal den zugangs-code brieflich.
vielleicht mache ich das doch, wie von dir vorgeschlagen, dass ich das formular einfach runterlade, ausfülle und dann hinbringe.
schöne woche noch.
Unabhängig davon, ob ohne Registrierung (in diesem Fall muss zusätzlich und nach der Übermittlung eine Kurzfassung der Erklärung ausgedruckt, unterschrieben und abgegeben werden, erst dann sind die Daten im FA abruf- und bearbeitbar) oder nach Registrierung, wo das Zertifikat die Unterschrift ersetzt.
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AW: Frage zur Gruppenzugehörigkeit
das macht´s mir glaube ich nochmal einfacher. aufrichtigen dank. ich habe mich ca. 2 stunden durch die ganzen erkläuterungen über sicherheitsbestimmungen usw gequält. das ist wirklich nix für den normalbürger und nicht sehr gut strukturiert oder vielmehr zu komplex gestaltet, so dass es - sorry - eher wie eine arbeitsbeschaffungsmaßnahme für steurberaterInnen aussieht.
jednfalls nochmals herzlichen dank und viele grüße
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AW: Frage zur Gruppenzugehörigkeit
Man sollte sich von den Erläuterungen usw. eigentlich nicht abschrecken lassen!
ElsterFormular ist inzwischen ein ziemlich komfortables Programm und lässt ja nach wie vor die elektronische Übermittlung der Steuererklärung ohne Registrierung bei ElsterOnline zu.
Wer ohnehin Belege einreichen muss, für den macht der ohne Registrierung erforderliche Ausdruck der komprimierten Steuererklärung kaum zusätzlichen Aufwand.
Die Registrierung ist im Übrigen auch keine Hexerei, es dauert halt eine gewisse Zeit, bis sie abgeschlossen ist.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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