Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und würde mich riesig über Hilfestellungen freuen.
Ich habe im Jan. 2012 ein berufsbegleitendes Aufbaustudium aufgenommen. Die Kosten dafür wurden monatlich bis Juni 2013 beglichen. Am Jahresende habe ich eine Rechnung für die Gesamtkosten pro Jahr erhalten.
Von Jan. 2012 bis Jan. 2013 war ich in Deutschland beschäftig. Im Feb. 2013 bin ich nach Großbritannien gegangen, wo ich bis Dez. 2013 gelebt and gearbeitet habe. Neben meiner Teilzeitbeschäftigung im Ausland habe ich für einige Monate noch ALG I aus Deutschland bekommen.
Da ich gerne die Studienkosten von Jan-Juni 2013 (1740,-Euro) absetzen möchte, aber in 2013 in D kein Einkommen hatte (ausser ALG I), würde ich die Kosten gerne in 2012 zurück tragen, da ich in diesem Jahr von Jan-Dez ein Einkommen erwirtschaftet habe.
Nun stellt sich die Frage, wie ich vorgehen muss.
Muss ich die Studienkosten in 2013 bereits in der Steuererklärung 2012 berücksichtigen oder lediglich in der Steuererklärung für 2013?
Wie kann ich prüfen, ob ein Verlustvortrag für mich in Frage kommt und wo kann ich diesen in der Erklärung angeben?
In den nächsten 6 Jahren werde ich kein großes Einkommen generieren, da ich beschlossen habe, das berufsbegleitende Studium zum nächstmöglichen Termin zu kündigen um ab Oktober 2014 ein Vollzeitstudium aufzunehmen. Ich gehe davon aus, dass ein Verlustvortrag in diesem Fall nicht sinnvoll wäre.
Vielen herzlichen Dank!!
ich habe folgendes Problem und würde mich riesig über Hilfestellungen freuen.
Ich habe im Jan. 2012 ein berufsbegleitendes Aufbaustudium aufgenommen. Die Kosten dafür wurden monatlich bis Juni 2013 beglichen. Am Jahresende habe ich eine Rechnung für die Gesamtkosten pro Jahr erhalten.
Von Jan. 2012 bis Jan. 2013 war ich in Deutschland beschäftig. Im Feb. 2013 bin ich nach Großbritannien gegangen, wo ich bis Dez. 2013 gelebt and gearbeitet habe. Neben meiner Teilzeitbeschäftigung im Ausland habe ich für einige Monate noch ALG I aus Deutschland bekommen.
Da ich gerne die Studienkosten von Jan-Juni 2013 (1740,-Euro) absetzen möchte, aber in 2013 in D kein Einkommen hatte (ausser ALG I), würde ich die Kosten gerne in 2012 zurück tragen, da ich in diesem Jahr von Jan-Dez ein Einkommen erwirtschaftet habe.
Nun stellt sich die Frage, wie ich vorgehen muss.
Muss ich die Studienkosten in 2013 bereits in der Steuererklärung 2012 berücksichtigen oder lediglich in der Steuererklärung für 2013?
Wie kann ich prüfen, ob ein Verlustvortrag für mich in Frage kommt und wo kann ich diesen in der Erklärung angeben?
In den nächsten 6 Jahren werde ich kein großes Einkommen generieren, da ich beschlossen habe, das berufsbegleitende Studium zum nächstmöglichen Termin zu kündigen um ab Oktober 2014 ein Vollzeitstudium aufzunehmen. Ich gehe davon aus, dass ein Verlustvortrag in diesem Fall nicht sinnvoll wäre.
Vielen herzlichen Dank!!
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