Zitat von Aufgehts999
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Ein Verlust zum vor- oder rücktragen ergibt sich in der Höhe, in der der GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE negativ ist.
Schaue Dir mal die Eingabehilfe zum Mantelbogen Zeile 93 an.
Grundsätzlich hat ein Vollrücktrag von Amts wegen zu erfolgen bis zur Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte 2012 abzüglich eines in 2012 abgezogenen eventuellen Verlustvortrags aus 2011, der Rest wird vorgetragen. Das kann aber auch mal schief gehen, deswegen trägst Du vielleicht am Besten in Zeile 93 die gewünschte Verlustrücktragshöhe ein, dann sollte Alles klar sein.
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