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Verlustrücktrag für Kosten v. berufsbegleitendem Studium wg Auslandsaufenthalt- wie??

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustrücktrag für Kosten v. berufsbegleitendem Studium wg Auslandsaufenthalt- w

    Zitat von Aufgehts999 Beitrag anzeigen
    Muss ich die Studienkosten in 2013 bereits in der Steuererklärung 2012 berücksichtigen oder lediglich in der Steuererklärung für 2013?
    Wie kann ich prüfen, ob ein Verlustvortrag für mich in Frage kommt und wo kann ich diesen in der Erklärung angeben?

    In den nächsten 6 Jahren werde ich kein großes Einkommen generieren, da ich beschlossen habe, das berufsbegleitende Studium zum nächstmöglichen Termin zu kündigen um ab Oktober 2014 ein Vollzeitstudium aufzunehmen. Ich gehe davon aus, dass ein Verlustvortrag in diesem Fall nicht sinnvoll wäre.

    Vielen herzlichen Dank!!
    Lediglich in der Steuererklärung 2013.

    Ein Verlust zum vor- oder rücktragen ergibt sich in der Höhe, in der der GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE negativ ist.

    Schaue Dir mal die Eingabehilfe zum Mantelbogen Zeile 93 an.

    Grundsätzlich hat ein Vollrücktrag von Amts wegen zu erfolgen bis zur Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte 2012 abzüglich eines in 2012 abgezogenen eventuellen Verlustvortrags aus 2011, der Rest wird vorgetragen. Das kann aber auch mal schief gehen, deswegen trägst Du vielleicht am Besten in Zeile 93 die gewünschte Verlustrücktragshöhe ein, dann sollte Alles klar sein.

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  • Verlustrücktrag für Kosten v. berufsbegleitendem Studium wg Auslandsaufenthalt- wie??

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem und würde mich riesig über Hilfestellungen freuen.

    Ich habe im Jan. 2012 ein berufsbegleitendes Aufbaustudium aufgenommen. Die Kosten dafür wurden monatlich bis Juni 2013 beglichen. Am Jahresende habe ich eine Rechnung für die Gesamtkosten pro Jahr erhalten.
    Von Jan. 2012 bis Jan. 2013 war ich in Deutschland beschäftig. Im Feb. 2013 bin ich nach Großbritannien gegangen, wo ich bis Dez. 2013 gelebt and gearbeitet habe. Neben meiner Teilzeitbeschäftigung im Ausland habe ich für einige Monate noch ALG I aus Deutschland bekommen.

    Da ich gerne die Studienkosten von Jan-Juni 2013 (1740,-Euro) absetzen möchte, aber in 2013 in D kein Einkommen hatte (ausser ALG I), würde ich die Kosten gerne in 2012 zurück tragen, da ich in diesem Jahr von Jan-Dez ein Einkommen erwirtschaftet habe.

    Nun stellt sich die Frage, wie ich vorgehen muss.
    Muss ich die Studienkosten in 2013 bereits in der Steuererklärung 2012 berücksichtigen oder lediglich in der Steuererklärung für 2013?
    Wie kann ich prüfen, ob ein Verlustvortrag für mich in Frage kommt und wo kann ich diesen in der Erklärung angeben?

    In den nächsten 6 Jahren werde ich kein großes Einkommen generieren, da ich beschlossen habe, das berufsbegleitende Studium zum nächstmöglichen Termin zu kündigen um ab Oktober 2014 ein Vollzeitstudium aufzunehmen. Ich gehe davon aus, dass ein Verlustvortrag in diesem Fall nicht sinnvoll wäre.

    Vielen herzlichen Dank!!
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