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Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

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    Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

    Hallo Zusammen,

    ich bin verheiratet und habe gehört, dass man auch für jeden einzelnen eine Steuererklärung machen kann.

    Ist das richtig, dass es bei der abzugebenden Erklärung steuerliche Erstattungsunterschiede gibt,
    je nach dem ob man als EHEPAAR oder pro EHEPARTNER eine Steuererklärung abgibt?

    Wenn ja, wieso?

    Was hat es dann eigentlich mit der GÜNSTIGERPRÜFUNG auf sich?

    Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung!

    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

    Grüße
    Hein

    #2
    AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

    Du kannst ja mit ElsterFormular drei Steuererklärungen anlegen: eine für das Ehepaar, eine für den Ehemann und eine für die Ehefrau. Dann kannst Du die Steuerberechnungen vergleichen.

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      #3
      AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

      Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
      Ist das richtig, dass es bei der abzugebenden Erklärung steuerliche Erstattungsunterschiede gibt,
      je nach dem ob man als EHEPAAR oder pro EHEPARTNER eine Steuererklärung abgibt?
      Wenn es nicht so wäre, wäre die Wahlmöglichkeit zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung reichlich sinnlos.

      Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
      Wenn ja, wieso?
      Weil im einen Fall die Splittingtabelle gilt und im anderen nicht?

      Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
      Was hat es dann eigentlich mit der GÜNSTIGERPRÜFUNG auf sich?
      Welche von den vielen?

      Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
      Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung!
      Das ist herzallerliebst.

      Kommentar


        #4
        AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du kannst ja mit ElsterFormular drei Steuererklärungen anlegen: eine für das Ehepaar, eine für den Ehemann und eine für die Ehefrau. Dann kannst Du die Steuerberechnungen vergleichen.
        Danke für die Antwort.

        Das habe ich schon gemacht.

        Nur war ich mir nicht sicher ob das dann so richtig ist.

        Es geht da um knapp 17€...
        ...aber haben oder nicht haben!!!

        Kann ich das dann jedes Jahr immer wieder durchspielen und mir das für mich bessere aussuchen und einreichen?


        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Wenn es nicht so wäre, wäre die Wahlmöglichkeit zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung reichlich sinnlos.
        Ja, das dachte ich mir scho das es sinnlos wäre,
        habe nur einen Grund gesucht um das mehr oder weniger zu verstehen...
        Nur leider verstehe ich es noch nicht so ganz...

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Weil im einen Fall die Splittingtabelle gilt und im anderen nicht?
        Ich war der Meinung das die Grundtabelle für Alleinstehende gilt...
        ...und die Splittingtabelle dann für Verheiratete.
        Gilt bei EINZELveranlagung dann die Grundtabelle für den jeweils einzelnen?

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Welche von den vielen?
        Na ich dachte halt an die GÜNSTIGERPRÜFUNG ob nun EINZELveranlagung oder ZUSAMMENveranlagung.

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Das ist herzallerliebst.
        So bin ich ;-)

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          #5
          AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

          Diese Günstigerprüfung wirst Du selber durchführen müssen. Oder Kaufsoftware verwenden.

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            #6
            AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

            Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
            Ich war der Meinung das die Grundtabelle für Alleinstehende gilt...
            ...und die Splittingtabelle dann für Verheiratete.
            Gilt bei EINZELveranlagung dann die Grundtabelle für den jeweils einzelnen?
            Genau. Die Splittingtabelle ist für zusammen veranlagte Eheleute. Bei Einzelveranlagung werden beide nach der Grundtabelle versteuert, so als wären sie nicht verheiratet.

            Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
            Na ich dachte halt an die GÜNSTIGERPRÜFUNG ob nun EINZELveranlagung oder ZUSAMMENveranlagung.
            Günstigerprüfung ist ein fest stehender Begriff für Situationen, bei denen das FA prüft, welche Regelanwendung für den Steuerpflichtigen günstiger ist, z.B. bei Riester Sonderausgabenabzug oder Zulage, bei Vorsorgeaufwendungen altes oder neues Recht usw. Eine Günstigerprüfung für Einzel- oder Zusammenveranlagung gibt es nicht.

            Es hilft also nur selber durchrechnen, ggfs. mit einem Steuerprogramm, dass dies für einen erledigt, mit ElsterFormular muss man dann im Endeffekt drei Erklärungen (eine gemeinsame und zwei einzelne) eingeben und vergleichen.

            Ganz ernsthaft: Die Zahl der Fälle, in denen die Einzelveranlagung besser ist, ist überschaubar. Bei der Zusammenveranlagung wird so getan, als hätten beide exakt die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient. Je unterschiedlicher das Einkommen der beiden, umso größer der Vorteil der Zusammenveranlagung, die Progression lässt grüßen. Die Einzelveranlagung kommt eigentlich erst dann ins Spiel, wenn einer der beiden Einnahmen hatte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

            PS: Man kann sich natürlich jedes Jahr neu entscheiden, ob zusammen oder einzeln.

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              #7
              AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Diese Günstigerprüfung wirst Du selber durchführen müssen. Oder Kaufsoftware verwenden.
              was für eine Kaufsoftware wäre das denn???

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                #8
                AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

                Ich denke dass das alle können, zumindest die etablierten wie SteuerSparErklärung oder Wiso.

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                  #9
                  AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

                  Nicht die kostenlose EF-Software.

                  Und Werbung für Fremdprodukte.., fällt aus. Da ist Eigenintitative gefragt.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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