AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung
Nicht die kostenlose EF-Software.
Und Werbung für Fremdprodukte.., fällt aus. Da ist Eigenintitative gefragt.
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Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung
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AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung
Ich denke dass das alle können, zumindest die etablierten wie SteuerSparErklärung oder Wiso.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDiese Günstigerprüfung wirst Du selber durchführen müssen. Oder Kaufsoftware verwenden.
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AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung
Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigenIch war der Meinung das die Grundtabelle für Alleinstehende gilt...
...und die Splittingtabelle dann für Verheiratete.
Gilt bei EINZELveranlagung dann die Grundtabelle für den jeweils einzelnen?
Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigenNa ich dachte halt an die GÜNSTIGERPRÜFUNG ob nun EINZELveranlagung oder ZUSAMMENveranlagung.
Es hilft also nur selber durchrechnen, ggfs. mit einem Steuerprogramm, dass dies für einen erledigt, mit ElsterFormular muss man dann im Endeffekt drei Erklärungen (eine gemeinsame und zwei einzelne) eingeben und vergleichen.
Ganz ernsthaft: Die Zahl der Fälle, in denen die Einzelveranlagung besser ist, ist überschaubar. Bei der Zusammenveranlagung wird so getan, als hätten beide exakt die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient. Je unterschiedlicher das Einkommen der beiden, umso größer der Vorteil der Zusammenveranlagung, die Progression lässt grüßen. Die Einzelveranlagung kommt eigentlich erst dann ins Spiel, wenn einer der beiden Einnahmen hatte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
PS: Man kann sich natürlich jedes Jahr neu entscheiden, ob zusammen oder einzeln.
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AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung
Diese Günstigerprüfung wirst Du selber durchführen müssen. Oder Kaufsoftware verwenden.
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AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDu kannst ja mit ElsterFormular drei Steuererklärungen anlegen: eine für das Ehepaar, eine für den Ehemann und eine für die Ehefrau. Dann kannst Du die Steuerberechnungen vergleichen.
Das habe ich schon gemacht.
Nur war ich mir nicht sicher ob das dann so richtig ist.
Es geht da um knapp 17€...
...aber haben oder nicht haben!!!
Kann ich das dann jedes Jahr immer wieder durchspielen und mir das für mich bessere aussuchen und einreichen?
Zitat von neysee Beitrag anzeigenWenn es nicht so wäre, wäre die Wahlmöglichkeit zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung reichlich sinnlos.
habe nur einen Grund gesucht um das mehr oder weniger zu verstehen...
Nur leider verstehe ich es noch nicht so ganz...
Zitat von neysee Beitrag anzeigenWeil im einen Fall die Splittingtabelle gilt und im anderen nicht?
...und die Splittingtabelle dann für Verheiratete.
Gilt bei EINZELveranlagung dann die Grundtabelle für den jeweils einzelnen?
Zitat von neysee Beitrag anzeigenWelche von den vielen?
Zitat von neysee Beitrag anzeigenDas ist herzallerliebst.
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AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung
Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigenIst das richtig, dass es bei der abzugebenden Erklärung steuerliche Erstattungsunterschiede gibt,
je nach dem ob man als EHEPAAR oder pro EHEPARTNER eine Steuererklärung abgibt?
Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigenWenn ja, wieso?
Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigenWas hat es dann eigentlich mit der GÜNSTIGERPRÜFUNG auf sich?
Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigenFür Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung!
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AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung
Du kannst ja mit ElsterFormular drei Steuererklärungen anlegen: eine für das Ehepaar, eine für den Ehemann und eine für die Ehefrau. Dann kannst Du die Steuerberechnungen vergleichen.
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Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung
Hallo Zusammen,
ich bin verheiratet und habe gehört, dass man auch für jeden einzelnen eine Steuererklärung machen kann.
Ist das richtig, dass es bei der abzugebenden Erklärung steuerliche Erstattungsunterschiede gibt,
je nach dem ob man als EHEPAAR oder pro EHEPARTNER eine Steuererklärung abgibt?
Wenn ja, wieso?
Was hat es dann eigentlich mit der GÜNSTIGERPRÜFUNG auf sich?
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung!
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
Grüße
HeinStichworte: -
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