Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • stiller
    antwortet
    AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

    Nicht die kostenlose EF-Software.

    Und Werbung für Fremdprodukte.., fällt aus. Da ist Eigenintitative gefragt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

    Ich denke dass das alle können, zumindest die etablierten wie SteuerSparErklärung oder Wiso.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Hein Ermann
    antwortet
    AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Diese Günstigerprüfung wirst Du selber durchführen müssen. Oder Kaufsoftware verwenden.
    was für eine Kaufsoftware wäre das denn???

    Einen Kommentar schreiben:


  • neysee
    antwortet
    AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

    Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
    Ich war der Meinung das die Grundtabelle für Alleinstehende gilt...
    ...und die Splittingtabelle dann für Verheiratete.
    Gilt bei EINZELveranlagung dann die Grundtabelle für den jeweils einzelnen?
    Genau. Die Splittingtabelle ist für zusammen veranlagte Eheleute. Bei Einzelveranlagung werden beide nach der Grundtabelle versteuert, so als wären sie nicht verheiratet.

    Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
    Na ich dachte halt an die GÜNSTIGERPRÜFUNG ob nun EINZELveranlagung oder ZUSAMMENveranlagung.
    Günstigerprüfung ist ein fest stehender Begriff für Situationen, bei denen das FA prüft, welche Regelanwendung für den Steuerpflichtigen günstiger ist, z.B. bei Riester Sonderausgabenabzug oder Zulage, bei Vorsorgeaufwendungen altes oder neues Recht usw. Eine Günstigerprüfung für Einzel- oder Zusammenveranlagung gibt es nicht.

    Es hilft also nur selber durchrechnen, ggfs. mit einem Steuerprogramm, dass dies für einen erledigt, mit ElsterFormular muss man dann im Endeffekt drei Erklärungen (eine gemeinsame und zwei einzelne) eingeben und vergleichen.

    Ganz ernsthaft: Die Zahl der Fälle, in denen die Einzelveranlagung besser ist, ist überschaubar. Bei der Zusammenveranlagung wird so getan, als hätten beide exakt die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdient. Je unterschiedlicher das Einkommen der beiden, umso größer der Vorteil der Zusammenveranlagung, die Progression lässt grüßen. Die Einzelveranlagung kommt eigentlich erst dann ins Spiel, wenn einer der beiden Einnahmen hatte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

    PS: Man kann sich natürlich jedes Jahr neu entscheiden, ob zusammen oder einzeln.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

    Diese Günstigerprüfung wirst Du selber durchführen müssen. Oder Kaufsoftware verwenden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Hein Ermann
    antwortet
    AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Du kannst ja mit ElsterFormular drei Steuererklärungen anlegen: eine für das Ehepaar, eine für den Ehemann und eine für die Ehefrau. Dann kannst Du die Steuerberechnungen vergleichen.
    Danke für die Antwort.

    Das habe ich schon gemacht.

    Nur war ich mir nicht sicher ob das dann so richtig ist.

    Es geht da um knapp 17€...
    ...aber haben oder nicht haben!!!

    Kann ich das dann jedes Jahr immer wieder durchspielen und mir das für mich bessere aussuchen und einreichen?


    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Wenn es nicht so wäre, wäre die Wahlmöglichkeit zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung reichlich sinnlos.
    Ja, das dachte ich mir scho das es sinnlos wäre,
    habe nur einen Grund gesucht um das mehr oder weniger zu verstehen...
    Nur leider verstehe ich es noch nicht so ganz...

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Weil im einen Fall die Splittingtabelle gilt und im anderen nicht?
    Ich war der Meinung das die Grundtabelle für Alleinstehende gilt...
    ...und die Splittingtabelle dann für Verheiratete.
    Gilt bei EINZELveranlagung dann die Grundtabelle für den jeweils einzelnen?

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Welche von den vielen?
    Na ich dachte halt an die GÜNSTIGERPRÜFUNG ob nun EINZELveranlagung oder ZUSAMMENveranlagung.

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Das ist herzallerliebst.
    So bin ich ;-)

    Einen Kommentar schreiben:


  • neysee
    antwortet
    AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

    Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
    Ist das richtig, dass es bei der abzugebenden Erklärung steuerliche Erstattungsunterschiede gibt,
    je nach dem ob man als EHEPAAR oder pro EHEPARTNER eine Steuererklärung abgibt?
    Wenn es nicht so wäre, wäre die Wahlmöglichkeit zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung reichlich sinnlos.

    Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
    Wenn ja, wieso?
    Weil im einen Fall die Splittingtabelle gilt und im anderen nicht?

    Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
    Was hat es dann eigentlich mit der GÜNSTIGERPRÜFUNG auf sich?
    Welche von den vielen?

    Zitat von Hein Ermann Beitrag anzeigen
    Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung!
    Das ist herzallerliebst.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

    Du kannst ja mit ElsterFormular drei Steuererklärungen anlegen: eine für das Ehepaar, eine für den Ehemann und eine für die Ehefrau. Dann kannst Du die Steuerberechnungen vergleichen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Verheiratet aber trotzdem für jeden einzelnen eine Erkärung

    Hallo Zusammen,

    ich bin verheiratet und habe gehört, dass man auch für jeden einzelnen eine Steuererklärung machen kann.

    Ist das richtig, dass es bei der abzugebenden Erklärung steuerliche Erstattungsunterschiede gibt,
    je nach dem ob man als EHEPAAR oder pro EHEPARTNER eine Steuererklärung abgibt?

    Wenn ja, wieso?

    Was hat es dann eigentlich mit der GÜNSTIGERPRÜFUNG auf sich?

    Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung!

    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

    Grüße
    Hein
Lädt...
X