Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Laut den Hilfeinformationen zu den Zeilen 11 und 12 können hier Aufwendungen für Baumaßnahmen an Baudenkmalen in der vorgenannten Weise wie Sonderausgaben abgesetzt werden. Wir haben im letzten Jahr eine selbstgenutzte Eigentumswohnung gekauft, deren Sanierung in diesem Frühjahr abgeschlossen wurde. Meine Frage ist nun, kann ich diese Aufwendungen bereits in der Einkommensteuererklärung für 2013 absetzen oder erst in der für das Jahr der Fertigstellung, also für 2014?
Laut dem Gesetzestext "Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen an einem eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i vorliegen. Dies gilt nur, soweit er das Gebäude in dem jeweiligen Kalenderjahr zu eigenen Wohnzwecken nutzt und die Aufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 10e oder dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen hat." würde ich das so verstehen, dass ich die Beiträge erst in der nächsten Steuererklärung einbringen kann.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Jörg
ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Laut den Hilfeinformationen zu den Zeilen 11 und 12 können hier Aufwendungen für Baumaßnahmen an Baudenkmalen in der vorgenannten Weise wie Sonderausgaben abgesetzt werden. Wir haben im letzten Jahr eine selbstgenutzte Eigentumswohnung gekauft, deren Sanierung in diesem Frühjahr abgeschlossen wurde. Meine Frage ist nun, kann ich diese Aufwendungen bereits in der Einkommensteuererklärung für 2013 absetzen oder erst in der für das Jahr der Fertigstellung, also für 2014?
Laut dem Gesetzestext "Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen an einem eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i vorliegen. Dies gilt nur, soweit er das Gebäude in dem jeweiligen Kalenderjahr zu eigenen Wohnzwecken nutzt und die Aufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 10e oder dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen hat." würde ich das so verstehen, dass ich die Beiträge erst in der nächsten Steuererklärung einbringen kann.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Jörg
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