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Frage zur Anlage FW: Abzugsbetrag nach §10f EStG

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    Frage zur Anlage FW: Abzugsbetrag nach §10f EStG

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Laut den Hilfeinformationen zu den Zeilen 11 und 12 können hier Aufwendungen für Baumaßnahmen an Baudenkmalen in der vorgenannten Weise wie Sonderausgaben abgesetzt werden. Wir haben im letzten Jahr eine selbstgenutzte Eigentumswohnung gekauft, deren Sanierung in diesem Frühjahr abgeschlossen wurde. Meine Frage ist nun, kann ich diese Aufwendungen bereits in der Einkommensteuererklärung für 2013 absetzen oder erst in der für das Jahr der Fertigstellung, also für 2014?

    Laut dem Gesetzestext "Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen an einem eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i vorliegen. Dies gilt nur, soweit er das Gebäude in dem jeweiligen Kalenderjahr zu eigenen Wohnzwecken nutzt und die Aufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 10e oder dem Eigenheimzulagengesetz einbezogen hat." würde ich das so verstehen, dass ich die Beiträge erst in der nächsten Steuererklärung einbringen kann.

    Vielen Dank vorab und viele Grüße
    Jörg

    #2
    AW: Frage zur Anlage FW: Abzugsbetrag nach §10f EStG

    Standardfrage: Was hat das mit Elster(formular) zu tun?

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      #3
      AW: Frage zur Anlage FW: Abzugsbetrag nach §10f EStG

      Die erforderlichen Bescheinigungen liegen vor, dass es sich um ein Baudenkmal handelt?
      siehe § 7h oder § 7i.

      Ansonsten siehe Beitrag meines Vorredners:

      Ich empfehle einen Steuerberater.

      Das hier ist kein ELSTER-Thema, sondern eine steuerrechtliche Frage.
      Mfg

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        #4
        AW: Frage zur Anlage FW: Abzugsbetrag nach §10f EStG

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Die erforderlichen Bescheinigungen liegen vor, dass es sich um ein Baudenkmal handelt?
        siehe § 7h oder § 7i.

        Ansonsten siehe Beitrag meines Vorredners:

        Ich empfehle einen Steuerberater.

        Das hier ist kein ELSTER-Thema, sondern eine steuerrechtliche Frage.

        Danke für die Antwort. Die Bescheinigungen liegen noch nicht vor, sind aber beantragt. Den Steuerberater wollte ich vermeiden, da sich das Thema ggf. für diese Jahr ganz erledigt hätte und ich ihn sonst nicht benötige.

        Viele Grüße
        Jörg

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          #5
          AW: Frage zur Anlage FW: Abzugsbetrag nach §10f EStG

          Ohne Bescheinigung ist nur die Normalafa möglich (nach Fertigstellung). Die Bescheinigung des Denkmalamtes ist ein Grundlagenbescheid, die Änderung des Folgebescheides (hier Einkommensteuerbescheid) ist dann ohne Einspruch möglich.

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            #6
            AW: Frage zur Anlage FW: Abzugsbetrag nach §10f EStG

            Hallo,

            wie schon die Vorposter neysee und Elster-Tester erwähnt haben.
            Das Ganze hat nicht das Geringste mit EF zu tun.
            Außerdem ist die Frage überflüssig. Im Text steht eindeutig

            "im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme"

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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