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    #16
    AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare

    Hallo,

    >>>Einen Trick würde ich das nicht nennen. Datei / Steuererklärung kopieren ist eine normale Funktion von ElsterFormular zu genau diesem Zweck.

    Nochmal Nein, Elster bietet bewusst ganz sicher keine Funktion, um eine Steuererklärung ein zweites mal abzuschicken. Wie schon gesagt macht Elster genau das Gegenteil, einmal abgeschickte Erklärungen werden extra gesperrt.
    Die Kopierfunktion dient völlig anderen Dingen. Erst wenn man sie falsch anwendet, quasi missbraucht (das nenne ich "Trick"), dann kann man mehrfach abgeben.


    >>>Meinst Du die Rechtsbehelfsfrist?

    Ja sicher, was denn sonst?


    >>>Nach deren Ablauf werden nachgereichte Unterlagen nur und ganz bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt (Vorbehalt, kein grobes Verschulden, Wiedereinsetzung etc.)

    Ja, auch klar, aber in meinen Beispielfall mit dem Krankenhaus eindeutig erfüllt (unter der Voraussetzung, dass dem erkrankten auch der Bescheid nicht zugeht). Aber OK, dass die Monatsfrist nicht gilt war vielleicht etwas zu pauschal, denn man bekommt natürlich immer einen Bescheid, und dann gilt die Einspruchsfrist in der Regel auch.


    >>>Neben der Papiervariante kannst Du Deine Erklärung kopieren (siehe oben), um die Anlage(n) KAP ergänzen und erneut elektronisch übermitteln. Dazu musst Du dem Finanzamt die neue Telenummer und den Grund für die Übermittlung mitteilen. Das ist nicht wirklich einfacher (für Dich, das FA spart sich das Eintippen ), aber eine weitere Möglichkeit.

    ??? Die Erklärung ist doch schon längst erledigt, warum soll nun wieder von vorn angefangen werden? Noch dazu mit separater Kommunikation (wer macht dann sowas?) - da könnte man auch gleich das Formular einreichen. Außerdem braucht es vielleicht sowieso Belege, also kann man auch alles schriftlich machen.


    Ich frage mich übrigens, warum das Finanzamt zur Abgabe der Anlage KAP auffordert, das hab' ich eigentlich noch nie gehört. Solange es keine Pflicht dazu gibt (Kirchensteuer, Ersatzbemessungsgrundlage, Erträge im Ausland, Privatdarlehen u.e.m.) sehe ich auch keinen Anspruch darauf, die Anlage KAP ist freiwillig.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Die Kopierfunktion dient völlig anderen Dingen. Erst wenn man sie falsch anwendet, quasi missbraucht (das nenne ich "Trick"), dann kann man mehrfach abgeben.
      Das leitest Du wovon ab? Die Hilfe von ElFo sagt: Bei Aufruf dieses Menüeintrages werden die Daten einer bereits versendeten Steuererklärung oder -anmeldung in einen neuen Eingabefall kopiert. Die Daten können anschließend bearbeitet und erneut versendet werden.

      >>>Meinst Du die Rechtsbehelfsfrist?

      Ja sicher, was denn sonst?
      Mangels korrekter Bezeichnung war das halt unklar. Gerade in Steuersachen sind genaue Begriffe wichtig, um nicht aneinander vorbei zu reden.

      Ja, auch klar, aber in meinen Beispielfall mit dem Krankenhaus eindeutig erfüllt (unter der Voraussetzung, dass dem erkrankten auch der Bescheid nicht zugeht). Aber OK, dass die Monatsfrist nicht gilt war vielleicht etwas zu pauschal, denn man bekommt natürlich immer einen Bescheid, und dann gilt die Einspruchsfrist in der Regel auch.
      Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (z.B. bei nicht zugegangener Erklärung) muss beantragt und bewilligt werden. So selbstverständlich, wie Du es beschreibst, stimmt es nicht und wiegt die Leser evtl. in falsche Sicherheit. Zudem reicht es, wenn der Bescheid in den sog. Machtbereich des Steuerpflichtigen gelangt, in der Regel also der häusliche Briefkasten. Ist man länger als sechs Wochen verhindert, hat man ggf. Vertreter zur Wahrnehmung von Fristen etc. zu bevollmächtigen. Das meine ich mit nicht so selbstverständlich. Nenn mich pedantisch, aber von genau diesen Dingen kann in der Praxis Wohl und Wehe abhängen.

      ??? Die Erklärung ist doch schon längst erledigt, warum soll nun wieder von vorn angefangen werden? Noch dazu mit separater Kommunikation (wer macht dann sowas?) - da könnte man auch gleich das Formular einreichen. Außerdem braucht es vielleicht sowieso Belege, also kann man auch alles schriftlich machen.
      Einige Gründe: kein Drucker vorhanden; Papiervermeidung; gespeicherte Erklärung entspricht dem letzten Stand, z.B. fürs Folgejahr; Vermeidung von Eingabefehlern des Finanzamts; Postvermeidung, da Telenummer und Grund für Übermittlung in i.d.R. in solchen Fällen auch telefonisch mitgeteilt werden können u.ä.

      Ich frage mich übrigens, warum das Finanzamt zur Abgabe der Anlage KAP auffordert, das hab' ich eigentlich noch nie gehört.
      Und dennoch geschieht es häufig, siehe unten.

      Solange es keine Pflicht dazu gibt (Kirchensteuer, Ersatzbemessungsgrundlage, Erträge im Ausland, Privatdarlehen u.e.m.) sehe ich auch keinen Anspruch darauf, die Anlage KAP ist freiwillig.
      Nicht immer. Siehe Anleitung zur Anlage KAP, Wann ist die Anlage KAP auszufüllen?

      https://www.formulare-bfinv.de/ffw/r...orm/kap_13.pdf

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        #18
        AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare

        Hallo,

        >>>Nicht immer. Siehe Anleitung zur Anlage KAP, Wann ist die Anlage KAP auszufüllen?

        Das hatte ich doch auch geschrieben ("Solange es keine Pflicht dazu gibt ...")
        Link funzt leider nicht, daher kann ich nur vermuten worauf du hinaus willst. Ich hatte aber auch schon einiges erwähnt ("Kirchensteuer, Ersatzbemessungsgrundlage, Erträge im Ausland, Privatdarlehen u.e.m."). Jedoch ist das alles normalerweise kein Grund, dass das Finanzamt zur Abgabe auffordert, weil das Finanzamt diese Dinge gar nicht weiß.

        Ich hab' ja auch nur mal gefragt.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #19
          AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Das hatte ich doch auch geschrieben ("Solange es keine Pflicht dazu gibt ...")
          Stimmt, ich fand dahingehend das folgende freiwillig irreführend stark betont.

          Link funzt leider nicht, daher kann ich nur vermuten worauf du hinaus willst.
          https://www.formulare-bfinv.de/ benutzt offenbar keine statischen Links. Bei Interesse einfach rechts über Einkommensteuer 2013 mit allen Anlagen und 001 - Anleitungen zur Einkommensteuererklärung 2013 zu Anleitung - zur Anlage KAP 2013 durchklicken.

          Jedoch ist das alles normalerweise kein Grund, dass das Finanzamt zur Abgabe auffordert, weil das Finanzamt diese Dinge gar nicht weiß.
          Es gibt ja noch mehr Gründe, wie z.B. mehr Freistellungen als die Sparerpauschbeträge (Erstere werden von den Banken ans BZSt gemeldet). Das FA hat im Zuge der Mitwirkungspflicht der Steuerbürger nach §93 AO ziemlich großen Spielraum, wann welche Unterlagen zur Überprüfung eines Sachverhalts angefordert werden können.

          Im vorliegenden Fall diskutieren wir eh aus reinem Zeitvertreib, weil hier das FA de facto die KAP von Stefan12159 angefordert hat.

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            #20
            AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare

            Hallo,

            >>>Im vorliegenden Fall diskutieren wir eh aus reinem Zeitvertreib, weil hier das FA de facto die KAP von Stefan12159 angefordert hat.

            Genau :-) Das Recht eine KAP zu fordern gibt es wohl immer, im Zweifel halt mit nichts (die Daten inländischer Banken mit korrektem Abzug aller Steuern können nämlich im Regelfall aber nicht verlangt werden, das ist freiwillig - aber auch da gibt es Sonderfälle).

            Mich interessierte halt nur mal, wie das Finanzamt darauf kommt, eine KAP zu fordern. Denkbar:

            - im letzten Jahr gab es etwas Besonderes, und nun wird angenommen, dass es das immer noch gibt (etwa ein Privatdarlehen oder ein Konto im Ausland)
            - es ist eine Kontrollmitteilung vom BZSt gekommen (zu hohe Freistellungsaufträge)
            - es liegt ein entsprechender Verlustvortrag vor

            Ich muss aber auch zugeben, dass der Fragesteller das vermutlich auch nicht sicher weiß, daher wohl eine blöde Nachfrage.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare

              Ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht genau warum das FinA die Anlage KAP nachfordert, ein Grund war nicht angegeben. Da aber der Hinweis der Überprüfung der Freistellungsaufträge auch noch drin war, liegt es vielleicht genau daran. Hatte meine Bankverbindungen geändert und dabei ggf. nicht richtig gerechnet. Muss ich noch überprüfen.
              Auf jeden Fall danke für Antworten. Werde es wohl in Papierform machen auch wenn die Akte dann in Elster nicht vollständig ist. (Ist ja nicht so viel ;-)
              Stephan

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                #22
                AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare

                Hallo nochmal,

                kann nun noch etwa konkretes zu meinem Eingangspost beisteuern.

                Habe für eine Steuerklärung vor wenigen Wochen die Update-Funktion benutzt,
                nach 4 Tagen meine UST-Erklärung geändert, es ergab sich eine höhere Zahllast für mich (ca. 450 Euro)
                diese Änderung wie gesagt habe ich mit der Funktion "kopieren" dann ändern und dann nochmal versenden realisiert,
                ohne zum Telefon zu greifen und dies auf konventionellem Wege zu kommunizieren

                Es kam zuerst ein UST Bescheid, der das Update nicht berückstigte,
                dann nach genau einer Woche kam ein neuer UST-Beschied, der das Update berücksichtigte,
                und den Unterschiedsbetrag sogar getrennt aufführte und dann eine höhere Gesamtsumme nannte

                Hätte ich also den ersten Bescheid bereits bezahlt gehabt, hätte ich genau gesehen,
                was noch nachzuzahlen wäre

                Die Behörde sieht also die durch Elster übermittelten Updates im System und stellt dahingehend einfach einen neuen Bescheid aus

                Gruss Dirk

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                  #23
                  AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare

                  Hallo Dirk_2424,

                  dann hast du aber mit Sicherheit deine später versandte Umsatzsteuererklärung als Berichtigung gekennzeichnet in der Kennziffer 110 eine 1 eingetragen.
                  Sonst hätte das System die zweite abgewiesen und der Bearbeiter hätte mit dir Kontakt aufnehmen müssen, welche ist die richtige oder soll es eine Korrektur sein.

                  Diese Möglichkeit im Formular besteht bei der Einkommensteuererklärung nicht, somit wird der Bearbeiter nachfragen müssen bzw. ist auf deinen Hinweis angewiesen, welches ist die korrekte. Wobei natürlich der Zeitstempel eine Rolle spielt und man sagen kann, die zuletzt übersandte ist die korrekte Erklärung.

                  Tschüß

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                    #24
                    AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare

                    Hallo,
                    nein ich hab da keine 1 eingetragen,
                    ich hab einfach die Felder die falsch waren geändert
                    und die UTS-Erklärung nochmal abgeschickt

                    ich denke mal, das die Logik die ist,
                    das die Letzte versendete als die Gültige angesehen wird
                    und der vorherige Stand damit ungültig wird

                    wie lange man das Spiel treiben kann, also wieviel Tage nach der 1. Erklärung
                    noch Updates eingepflegt werden ist mir nicht bekannt
                    hier wird es mit Sicherheit eine Grenze geben

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                      #25
                      AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare

                      Verwirrend. Ich denke wenn Du von 'Update-Funktion' sprichst, dann meinst Du nicht die Update-Funktion von ElsterFormular, mit der man die Software auf den aktuellen Stand bringt, sondern evtl. vielleicht die Möglichkeit, eine Steuererklärung zu kopieren und dann zu verändern. Keine Ahnung. Vielleicht hätt es mir geholfen, die letzten beiden Seiten nochmal von vorn durchzulesen. Vielleicht auch nicht, ich wills gar nicht machen.

                      Jedenfalls hat holzgoe vollkommen Recht: um die Umsatzsteuererklärung zu berichtigen muss man das Kreuz bei Kennzahl 110 machen.

                      Wenn ich aber Dein vorletztes Posting richtig verstanden hab, dann handelt es sich bei Deiner Änderung sowieso um etwas, was das Finanzamt schon bemerkt hatte. Somit hat sich der Bearbeiter vielleicht den Anruf bei Dir gespart, weil ja die Zahlen für ihn sowieso nachvollziehbar waren.

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                        #26
                        AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare

                        Hallo,
                        ja mit Update meine ich die Steuererklärung "upzudaten"
                        bzw. anders ausgedrückt, eine bereits abgesendete Erklärung zu überarbeiten
                        und dem FA zu übermitteln (was ja durch ElsterFormular auch geht wie ich nun weiß)

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