AW: nachträgliche Änderung abgesendeter Formulare
Hallo,
>>>Einen Trick würde ich das nicht nennen. Datei / Steuererklärung kopieren ist eine normale Funktion von ElsterFormular zu genau diesem Zweck.
Nochmal Nein, Elster bietet bewusst ganz sicher keine Funktion, um eine Steuererklärung ein zweites mal abzuschicken. Wie schon gesagt macht Elster genau das Gegenteil, einmal abgeschickte Erklärungen werden extra gesperrt.
Die Kopierfunktion dient völlig anderen Dingen. Erst wenn man sie falsch anwendet, quasi missbraucht (das nenne ich "Trick"), dann kann man mehrfach abgeben.
>>>Meinst Du die Rechtsbehelfsfrist?
Ja sicher, was denn sonst?
>>>Nach deren Ablauf werden nachgereichte Unterlagen nur und ganz bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt (Vorbehalt, kein grobes Verschulden, Wiedereinsetzung etc.)
Ja, auch klar, aber in meinen Beispielfall mit dem Krankenhaus eindeutig erfüllt (unter der Voraussetzung, dass dem erkrankten auch der Bescheid nicht zugeht). Aber OK, dass die Monatsfrist nicht gilt war vielleicht etwas zu pauschal, denn man bekommt natürlich immer einen Bescheid, und dann gilt die Einspruchsfrist in der Regel auch.
>>>Neben der Papiervariante kannst Du Deine Erklärung kopieren (siehe oben), um die Anlage(n) KAP ergänzen und erneut elektronisch übermitteln. Dazu musst Du dem Finanzamt die neue Telenummer und den Grund für die Übermittlung mitteilen. Das ist nicht wirklich einfacher (für Dich, das FA spart sich das Eintippen ), aber eine weitere Möglichkeit.
??? Die Erklärung ist doch schon längst erledigt, warum soll nun wieder von vorn angefangen werden? Noch dazu mit separater Kommunikation (wer macht dann sowas?) - da könnte man auch gleich das Formular einreichen. Außerdem braucht es vielleicht sowieso Belege, also kann man auch alles schriftlich machen.
Ich frage mich übrigens, warum das Finanzamt zur Abgabe der Anlage KAP auffordert, das hab' ich eigentlich noch nie gehört. Solange es keine Pflicht dazu gibt (Kirchensteuer, Ersatzbemessungsgrundlage, Erträge im Ausland, Privatdarlehen u.e.m.) sehe ich auch keinen Anspruch darauf, die Anlage KAP ist freiwillig.
Stefan
Hallo,
>>>Einen Trick würde ich das nicht nennen. Datei / Steuererklärung kopieren ist eine normale Funktion von ElsterFormular zu genau diesem Zweck.
Nochmal Nein, Elster bietet bewusst ganz sicher keine Funktion, um eine Steuererklärung ein zweites mal abzuschicken. Wie schon gesagt macht Elster genau das Gegenteil, einmal abgeschickte Erklärungen werden extra gesperrt.
Die Kopierfunktion dient völlig anderen Dingen. Erst wenn man sie falsch anwendet, quasi missbraucht (das nenne ich "Trick"), dann kann man mehrfach abgeben.
>>>Meinst Du die Rechtsbehelfsfrist?
Ja sicher, was denn sonst?
>>>Nach deren Ablauf werden nachgereichte Unterlagen nur und ganz bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt (Vorbehalt, kein grobes Verschulden, Wiedereinsetzung etc.)
Ja, auch klar, aber in meinen Beispielfall mit dem Krankenhaus eindeutig erfüllt (unter der Voraussetzung, dass dem erkrankten auch der Bescheid nicht zugeht). Aber OK, dass die Monatsfrist nicht gilt war vielleicht etwas zu pauschal, denn man bekommt natürlich immer einen Bescheid, und dann gilt die Einspruchsfrist in der Regel auch.
>>>Neben der Papiervariante kannst Du Deine Erklärung kopieren (siehe oben), um die Anlage(n) KAP ergänzen und erneut elektronisch übermitteln. Dazu musst Du dem Finanzamt die neue Telenummer und den Grund für die Übermittlung mitteilen. Das ist nicht wirklich einfacher (für Dich, das FA spart sich das Eintippen ), aber eine weitere Möglichkeit.
??? Die Erklärung ist doch schon längst erledigt, warum soll nun wieder von vorn angefangen werden? Noch dazu mit separater Kommunikation (wer macht dann sowas?) - da könnte man auch gleich das Formular einreichen. Außerdem braucht es vielleicht sowieso Belege, also kann man auch alles schriftlich machen.
Ich frage mich übrigens, warum das Finanzamt zur Abgabe der Anlage KAP auffordert, das hab' ich eigentlich noch nie gehört. Solange es keine Pflicht dazu gibt (Kirchensteuer, Ersatzbemessungsgrundlage, Erträge im Ausland, Privatdarlehen u.e.m.) sehe ich auch keinen Anspruch darauf, die Anlage KAP ist freiwillig.
Stefan
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