Ich habe eine vermietete Wohnung, die in in Anlage V geltend mache. Nun gibt es ein Gesetz (V ZR 251/10 vom 17.02.2012), das besagt, "[...] Gelder für die angeschafften, aber nicht verbrauchten Brennstoffe enthält die Heizkostenverordnung keine Regelung. Diese Kosten sind daher zunächst nach dem allgemeinen, in §16 Abs. 2 WEG bestimmten oder nach einem ansonsten vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen". Dadurch erhalte ich jetzt in meiner Jahresabrechnung vom Verwalten einen Eintrag "Heizkosten, Differenz zwischen Verbrauch und Vorauszahlung", der eine Art buchhalterische Rückzahlung bedeutet.
Wo trage ich das im Elsterformular ein?
Wo trage ich das im Elsterformular ein?
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