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angeschaffte, aber nicht verbrauchte Brennstoffe in Vermietung (Anlage V) eintragen

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    angeschaffte, aber nicht verbrauchte Brennstoffe in Vermietung (Anlage V) eintragen

    Ich habe eine vermietete Wohnung, die in in Anlage V geltend mache. Nun gibt es ein Gesetz (V ZR 251/10 vom 17.02.2012), das besagt, "[...] Gelder für die angeschafften, aber nicht verbrauchten Brennstoffe enthält die Heizkostenverordnung keine Regelung. Diese Kosten sind daher zunächst nach dem allgemeinen, in §16 Abs. 2 WEG bestimmten oder nach einem ansonsten vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen". Dadurch erhalte ich jetzt in meiner Jahresabrechnung vom Verwalten einen Eintrag "Heizkosten, Differenz zwischen Verbrauch und Vorauszahlung", der eine Art buchhalterische Rückzahlung bedeutet.

    Wo trage ich das im Elsterformular ein?

    #2
    AW: angeschaffte, aber nicht verbrauchte Brennstoffe in Vermietung (Anlage V) eintrag

    Bitte zukünftig in das richtige Forum posten!!
    Mit ElsterLohn hat die Frage ja wohl nichts zu tun!!!


    Die Rückzahlung des Verwalters mindert deine Ausgaben.

    Eintragung auf Seite 2 bei den Werbungskosten, jedoch mit negativen Vorzeichen.

    Also mit Minus voran. z.B bei Zeile 46 oder 47.
    Einfach eine neue Zeile einfügen und dann mit - eintragen.

    Im übrigen handelt es sich dabei nicht um ein Gesetz, sondern um ein Urteil eines Gerichts.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 29.06.2014, 12:12.
    Mfg

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      #3
      AW: angeschaffte, aber nicht verbrauchte Brennstoffe in Vermietung (Anlage V) eintrag

      Zitat von kasselina Beitrag anzeigen
      Wo trage ich das im Elsterformular ein?
      Was ist eigentlich so schwer daran, vor dem ersten Posting in einem Forum sich nur 5 Minuten mit der thematischen Strukturierung des Forums zu beschäftigen?
      Was bitte schön hat die Frage mit der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu tun?

      Kommentar


        #4
        AW: angeschaffte, aber nicht verbrauchte Brennstoffe in Vermietung (Anlage V) eintrag

        Zitat von kasselina Beitrag anzeigen
        Ich habe eine vermietete Wohnung, die in in Anlage V geltend mache. Nun gibt es ein Gesetz (V ZR 251/10 vom 17.02.2012), das besagt, "[...] Gelder für die angeschafften, aber nicht verbrauchten Brennstoffe enthält die Heizkostenverordnung keine Regelung. Diese Kosten sind daher zunächst nach dem allgemeinen, in §16 Abs. 2 WEG bestimmten oder nach einem ansonsten vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen". Dadurch erhalte ich jetzt in meiner Jahresabrechnung vom Verwalten einen Eintrag "Heizkosten, Differenz zwischen Verbrauch und Vorauszahlung", der eine Art buchhalterische Rückzahlung bedeutet.

        Wo trage ich das im Elsterformular ein?

        Hallo kasselina,

        Ihre Frage gehört hier im Forum in das Unterforum *** ElsterFormular **

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