Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Getrennt lebend und eintragen aber gemeinsam veranlagen

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Getrennt lebend und eintragen aber gemeinsam veranlagen

    Guten Morgen,

    da die SuFu nichts helfendes gebracht hat, nun mein Post.

    Ich lebe seit Juli '13 getrennt (noch verh.). Nun steht die SE an und ich bin mit dieser Frau nicht im Ansatz grün. Aber zur Frage:
    Ist es möglich, dass die SE zusammen veranlagt wird, allerdings jeder getrennt für sich (bei sich zu Hause) seine Daten eingibt und man sich nur zur Unterschrift im selben Raum aufhält zur Unterschrift?
    Klingt ein wenig konfus aber leider ist ein gemeinsames Eintragen zwecks gegenseitiger Vorwürfe eher weniger möglich.
    Oder lieber gleich getrennt veranlagen? Beide voll beschäftigt das ganze Jahr.
    Möglicherweise sind meine Angaben jetzt auch für eine Antwort unzureichend, dann bitte einfach fragen.

    Danke schonmal,
    Andree

    #2
    AW: Getrennt lebend und eintragen aber gemeinsam veranlagen

    Hallo areith,

    du postest im Forum der elektronischen Steuererklärung, wenn ihr euch zusammenveranlagen wollt, heißt dass es darf nur eine elfo-Datei geschickt werden, wo alle Daten von euch beiden drinstehen, wenn von einem PC aus versendet wird ohne Authentifizierung muss zwingend die Steuererklärung ausgedruckt werden und von beiden unterschrieben beim Finanzamt eingereicht werden. Deine Frau sieht also spätestens beim Unterschreiben was du verdienst usw.
    Also wenn du die Erklärung erstellst müsste deine Frau ihre Daten dir rausrücken oder umgekehrt.

    Fazit: Wenn ihr nicht wollt, das einer vom anderen Einblick in die Daten bekommt bleibt nur die Einzelveranlagung.

    Kommentar


      #3
      AW: Getrennt lebend und eintragen aber gemeinsam veranlagen

      Hallo holzgoe,

      Danke für deine Antwort. Es geht weniger um den Einblick in die Unterlagen bzw Daten, als eher darum dass man sich nicht länger als 5 Minuten im selben Raum aufhalten kann. Ich habe kein gesteigertes Interesse ggf mehrere Stunden zusammen zu sitzen. Deswegen die Frage, ob jeder für sich seine Daten bei sich zu Hause eingeben kann, um sie dann zusammenzufügen und von (natürlich) beiden unterschreiben zu lassen. Geht nur darum ob ich ggf meine Daten verschicken kann damit sie das einfügen kann oder umgekehrt. Also eine Importfunktion oder so etwas.

      Dass die elfo bei gem. veranlagt nur einmal vorliegt war mir klar, vllt habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

      Edit: Danke für den Hinweis dass ich im falschen Forum-Bereich bin. Vllt kann ein Admin mich ja ins richtige Forum verschieben
      Zuletzt geändert von areith; 02.07.2014, 10:40.

      Kommentar


        #4
        AW: Getrennt lebend und eintragen aber gemeinsam veranlagen

        Zitat von areith Beitrag anzeigen
        Hallo holzgoe,

        Danke für deine Antwort. Es geht weniger um den Einblick in die Unterlagen bzw Daten, als eher darum dass man sich nicht länger als 5 Minuten im selben Raum aufhalten kann. Ich habe kein gesteigertes Interesse ggf mehrere Stunden zusammen zu sitzen. Deswegen die Frage, ob jeder für sich seine Daten bei sich zu Hause eingeben kann, um sie dann zusammenzufügen und von (natürlich) beiden unterschreiben zu lassen. Geht nur darum ob ich ggf meine Daten verschicken kann damit sie das einfügen kann oder umgekehrt. Also eine Importfunktion oder so etwas.

        Dass die elfo bei gem. veranlagt nur einmal vorliegt war mir klar, vllt habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

        Edit: Danke für den Hinweis dass ich im falschen Forum-Bereich bin. Vllt kann ein Admin mich ja ins richtige Forum verschieben
        Hallo areith,
        du bist einer der wenigen neuen Nutzer, die das korrekte Forum getroffen haben, das war nur mein Einstieg zu meiner Erläuterung.
        Also ihr entscheidet euch, wer die Erklärung verschickt, der andere gibt seine Daten in Elsterformular ein (natürlich muss der Hauptvordruck dadurch erst einmal von jedem ausgefüllt werden) -> dann schickt derjenige per Mail seine elfo.Datei und über die Druckvorachau kann diese Daten mit dem Vermerk Entwurf ausgedruckt werden und dann wird alles in eine Erklärung eingetippt.
        Und bevor es zum Finazamt geschickt wird, vereinbarst du einen Ort deiner Wahl, wo man sich zur Unterschrift trifft, das sollte ja nicht unbedingt fünf Minuten dauern.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Getrennt lebend und eintragen aber gemeinsam veranlagen

          Zitat von areith Beitrag anzeigen
          Edit: Danke für den Hinweis dass ich im falschen Forum-Bereich bin. Vllt kann ein Admin mich ja ins richtige Forum verschieben
          Hallo,
          es ist primär nicht das falsche Forum.
          Was holzgoe wohl betonte ist "elektronischen Steuererklärung" d.h. keine Papiererklärung,
          die man hin und her schieben kann um sie händisch zu unterschreiben.

          ...schon zu spät...
          Ich sollte mich besser nicht dazwischen fummeln.
          Gruß, Basteltyp

          ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
          ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

          Kommentar


            #6
            AW: Getrennt lebend und eintragen aber gemeinsam veranlagen

            Unverhofft kommt oft ;-)

            Super, danke für die Antwort. Das hilft mir sehr weiter. Dann werd ich das mal in Angriff nehmen. Dankeschön.

            Kommentar


              #7
              AW: Getrennt lebend und eintragen aber gemeinsam veranlagen

              wenn ihr mit zwei Dateien anfangt, müsst ihr aufpassen, dass die Ehefrau in der gemeinsamen Erklärung auch die Ehefrau und nicht der Steuerpflichtige ist.

              Alternativ wäre möglich, von Anfang an nur eine Datei zu verwenden. Du fängst z. B. an, trägst deine Daten ein, sendest die Datei per E-Mail an deine Frau, diese ergänzt ihre Daten und sendet die Datei ab oder an dich zurück. Das erscheint mir noch einfacher. Deine Frau braucht natürlich auch das Programm Elsterformular auf ihrem PC.

              Kommentar


                #8
                AW: Getrennt lebend und eintragen aber gemeinsam veranlagen

                Kann mir jemand sagen ob es auch möglich ist das beide Ehepartner eine getrennte Erklärung in Papierform abgeben und dabei die Zusammenveranlagung
                beantragen ? (Grund der eine soll die Einnahmen des anderen nicht sehen)

                Kommentar


                  #9
                  AW: Getrennt lebend und eintragen aber gemeinsam veranlagen

                  Grund der eine soll die Einnahmen des anderen nicht sehen
                  Das ist sicher so nicht möglich.

                  Wer gemeinsam veranlagt wird, erhält einen Steuerbescheid und da stehen nun mal die Daten, also auch die Einnahmen beider Ehegatten / Lebenspartner drin.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW:Getrennt lebend, eintragen und veranlagen

                    Zitat von Susi-Harry Beitrag anzeigen
                    Grund der eine soll die Einnahmen des anderen nicht sehen
                    Warum sollte dies jemand versuchen?
                    Im Trennungsjahr und darüberhinaus bis zur ausgesprochenen Scheidung besteht ein Auskunfsrecht notfalls über das Familiengericht hinsichtlich des steuerpflichtigen und sonstigen Einkommens zur Festlegung des Trennungsunterhalts und ggf. nachehelichen Unterhalts. Auch Jahre später wird das Einkommen wegen des Versorgungsausgleichs offengelegt.
                    Warum also sollte jemand mit den technischen Möglichkeiten der Steuererklärung versuchen, etwas zu verheimlichen, was so unumwindbar offenbart werden muss?
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X