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Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

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    Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

    Hallo,


    ich bin 2/5 der Arbeitszeit an der Hochschule. Meine Fragen:

    1.) Gelten die Fahrten dorthin als Ausbildungs- oder Reisekosten?
    2.) Kann man die Sonderausgaben (sprich Ausbildungskosten) auch in die Folgejahre übernehmen (Verlustvortrag) oder geht das nur bei den Webungskosten?


    MfG und besten Dank

    #2
    AW: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

    Wenn Sie Geld für die Ausbildung bekommen, sind das Werbungskosten. Wenn diese Werbungskosten insgesamt höher als die Einnahmen sind (?, negativer Gesamtbetrag der Einkünfte!) kommt ein Verlustvortrag in Betracht. Sonderausgaben können nicht vor- oder zurückgetragen werden.

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      #3
      AW: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Wenn Sie Geld für die Ausbildung bekommen, sind das Werbungskosten. Wenn diese Werbungskosten insgesamt höher als die Einnahmen sind (?, negativer Gesamtbetrag der Einkünfte!) kommt ein Verlustvortrag in Betracht. Sonderausgaben können nicht vor- oder zurückgetragen werden.
      Also wird die Vergütung den WK direkt gegenübergestellt? Gibt es vorher keinen Abzug des Steuerfreibetrags (~8000€)?
      Ich dachte, dass nur die Vergütung abzgl. des Freibetrags kleiner als die WK sein müssen.


      Viele Grüße

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        #4
        AW: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

        Der Grundfreibetrag wird ganz am Ende beim zu versteuernden Einkommen abgezogen. Vor- und zurückgetragen können jedoch nur negative Einkünfte.

        Kommentar


          #5
          AW: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Der Grundfreibetrag wird ganz am Ende beim zu versteuernden Einkommen abgezogen. Vor- und zurückgetragen können jedoch nur negative Einkünfte.
          Vielen Dank.

          Danach wäre die foglende Rechnung auch falsch?

          Bsp.:

          Ausbildungsentgehlt p. Jahr: 10.000€
          abzgl. Steuerfreibetrag: ~8000€
          ==> Ergibt 2000€ zu versteuerndes Einkommen

          Darauf dann WK von z.B. 5000€ berechnet ergibt -3000€, die ich, so dachte ich, vortragen kann.




          Viele Grüße

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            #6
            AW: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

            Jetzt mal angenommen, nur hypothetisch, es handelt sich um ein Gewerbe. Der Gewinn errechnet sich grob gesagt folgendermaßen: Einnahmen minus Ausgaben. Es ist nicht so dass da zwischendrin erst mal Sachen angerechnet werden, die mit dem Gewerbe nichts zu tun haben. Stell Dir vor jemand hat verschiedene Einkunftsarten (Z. B. Nebenerwerbslandwirt mit Vermietung = 3 Einkunftsarten). Bei welcher der Einkunftsarten sollte denn der Grundfreibetrag angesetzt werden?

            Kannst Du Dir vorstellen dass jemand nach dem Studium erstmal 240.000 ohne Steuer verdienen darf, weil er in dreißig Jahren ohne Einkünfte soviel Verlust angesammelt hätte?

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              #7
              AW: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

              Zitat von friedrich012 Beitrag anzeigen
              Danach wäre die foglende Rechnung auch falsch?

              Bsp.:

              Ausbildungsentgehlt p. Jahr: 10.000€
              abzgl. Steuerfreibetrag: ~8000€
              ==> Ergibt 2000€ zu versteuerndes Einkommen

              Darauf dann WK von z.B. 5000€ berechnet ergibt -3000€, die ich, so dachte ich, vortragen kann.
              Ja, die ist falsch. Bruttoeinkommen 10.000, ab WK 5.000, bleiben 5.000 positiv übrig. Also kein Verlust.

              Tatsächlich wäre nach Abzug des AN-Pauschbetrags von 1000 Euro und von Sonderausgaben wie Sozialversicherung höchstwahrscheinlich ein zvE unter dem Grundfreibetrag und somit Steuersatz 0 rausgekommen. Insofern wären die 5.000 Euro WK hier nutzlos.

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                #8
                AW: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

                Wenn du dir die Berechnung in ElsterFormular ansehen würdest, dann würdest du sehen, wie es richtig gerechnet wird...
                Mfg

                Kommentar


                  #9
                  AW: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

                  Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                  Ja, die ist falsch. Bruttoeinkommen 10.000, ab WK 5.000, bleiben 5.000 positiv übrig. Also kein Verlust.

                  Tatsächlich wäre nach Abzug des AN-Pauschbetrags von 1000 Euro und von Sonderausgaben wie Sozialversicherung höchstwahrscheinlich ein zvE unter dem Grundfreibetrag und somit Steuersatz 0 rausgekommen. Insofern wären die 5.000 Euro WK hier nutzlos.
                  Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Das macht alles Sinn.

                  Allerdings finde ich es schon etwas merkwürdig, dass man den nicht ausgeschöpften Steuerfreibetrag nicht mitnehmen darf.

                  Bsp:

                  Person A: 5 Jahre und jährlich 10.000€ Einkommen -> Gesamteinkommen: 50k€ und Steuern: 0€ (durch Steuerfreibetrag und Pauschbeträge)
                  Person B: 4 Jahre järhlich 3.000€ Einkommen, im 5. erster Job und ca. 38.000€ -> Gesamteinkommen: 50.000€, aber Steuern i.H.v. circa 6.000€

                  Würde Person B die 4 Jahre die nicht ausgeschöpften Steuerfreibeträge, bzw. die WKs ansammeln dürfen (auch ohne Verlust) , ergäbe sich ein "gerechteres" Bild.

                  Grüße
                  Zuletzt geändert von friedrich012; 18.07.2014, 17:34.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

                    Die Einkommensteuer beruht auf dem Prinzip der Abschnittsbesteuerung. Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Duales Studium als Ausbildungs- oder Reisekosten?

                      *spam* *spam* *spam*
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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