Hallo,
ich bin 2/5 der Arbeitszeit an der Hochschule. Meine Fragen:
1.) Gelten die Fahrten dorthin als Ausbildungs- oder Reisekosten?
2.) Kann man die Sonderausgaben (sprich Ausbildungskosten) auch in die Folgejahre übernehmen (Verlustvortrag) oder geht das nur bei den Webungskosten?
MfG und besten Dank
ich bin 2/5 der Arbeitszeit an der Hochschule. Meine Fragen:
1.) Gelten die Fahrten dorthin als Ausbildungs- oder Reisekosten?
2.) Kann man die Sonderausgaben (sprich Ausbildungskosten) auch in die Folgejahre übernehmen (Verlustvortrag) oder geht das nur bei den Webungskosten?
MfG und besten Dank
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