Hi, ich habe folgendes Problem:
Arbeitgeber stellt mir Dienstwagen mit Tankkarte, einfacher direkter Weg zur Arbeit beträgt 13km.
Diese 13km werden mir ja als geldw. Vorteil mit abgezogen bei der monatl. Gehaltsabrechnung.
Nun fahre ich aber immer statt den 13km 20km zur Arbeit über die Autobahn, da die Strecke deutlich schneller ist.
Darf ich in der Steuererklärung als Pauschale nun die 20km zur Grundlage nehmen oder muss ich die 13km nehmen, da diese ja auch so als geldw. Vorteil besteuert werden?
Danke und viele Grüße
R
Arbeitgeber stellt mir Dienstwagen mit Tankkarte, einfacher direkter Weg zur Arbeit beträgt 13km.
Diese 13km werden mir ja als geldw. Vorteil mit abgezogen bei der monatl. Gehaltsabrechnung.
Nun fahre ich aber immer statt den 13km 20km zur Arbeit über die Autobahn, da die Strecke deutlich schneller ist.
Darf ich in der Steuererklärung als Pauschale nun die 20km zur Grundlage nehmen oder muss ich die 13km nehmen, da diese ja auch so als geldw. Vorteil besteuert werden?
Danke und viele Grüße
R
Kommentar