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Kürzungsbetrag Krankenversicherung nach § 10 Abs 1 Nr 3 EStG

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kürzungsbetrag Krankenversicherung nach § 10 Abs 1 Nr 3 EStG

    Dieser Kürzungsbetrag wird dann -zu Recht- pauschal abgezogen, wenn die Versicherung einen Anspruch auf Krankengeld gewährt. Ergo:

    Wenn Deine KV-Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand 2013 in den Zeilen 12-17 stehen, erfolgt die Kürzung nicht, soweit auch die Zeile 14 ausgefüllt ist.

    Steht der KV-Beitrag in den Zeilen 18-24, erfolgt die Kürzung grundsätzlich nicht, soweit nicht die Zeile 20 ausgefüllt ist.

    Die Zeilen 25-29 schenke ich mir.

    Bei den Zeilen 31-36 wird zwischen Basisabsicherung und anderen Versicherungen entschieden. Dort erfolgt keine pauschale 4 %-Kürzung, sondern der Versicherer teilt die Beiträge nach bestimmten Regeln auf. In der Regel beinhaltet eine PKV kein Krankengeld. Wenn doch, dann gehört es nicht zur Basisabsicherung.

    UNABHÄNGIG von dem ganzen gerade Gesagten gibt es noch die Günstigerprüfung, d.h. einen Vergleich, ob für Dich der Abzug nach der Rechtslage 2004 günstiger ist als die aktuelle Rechtslage. Das Ergebnis kann jedes Jahr anders aussehen. Bei der Rechtslage 2004 gab es keine derartige Kürzung, d.h. wenn die alte Rechtslage günstiger ist, wird Dir Elsterformular keine Kürzung vornehmen. Ggf. hast Du -Standardfehler- in Zeile 11 "nein" ausgewählt, obwohl vielleicht "ja" richtig war, mit der Folge, dass die Günstigerprüfung zu einem anderen Ergebnis kam.

    So, jetzt lege ich mich wieder schlafen, Spekulationsmodus wieder aus ...

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kürzungsbetrag Krankenversicherung nach § 10 Abs 1 Nr 3 EStG

    Ich unterstelle mal dass es um ElsterFormular geht. Deshalb verschieb ich jetzt erst mal nach ElsterFormular.

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  • Kürzungsbetrag Krankenversicherung nach § 10 Abs 1 Nr 3 EStG

    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage bzgl. "Kürzungsbetrag Krankenversicherung nach § 10 Abs 1 Nr 3 EStG". Bei mir wurde diese Kürzung für die Jahre 2010 und 2011 vom FA vorgenommen.
    Merkwürdigerweise wird diesen Betrag (4%) für 2010 und 2011 nicht in der Elster Software berücksichtig, in den Jahren 2012 und 2013 hingegen schon.
    Die Eingabe in Elster habe ich mit den darauffolgenden Jahren verglichen, diese sind identisch. D.h. Elster rechnet diesen Betrag automatisch aus, wie es in den Jahren 2012 und 2013 der Fall war oder liege ich falsch? Warum hat es aber für die Jahre 2010 und 2011 nicht funktioniert?

    Danke für Eure Hilfe!

    Gruß
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