AW: Anlage Vorsorgeaufwand: Steuerfreie Zuschüsse?
Stimmt, ich habe ein wenig gemogelt - ungewollt:
Hier das Zitat zu Zeile 11: "Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf...?"
Das ist zwar kein 'zusätzlich' - hat sich bei mir irgendwie eingeschlichen -, dennoch ein 'zu', was m. E. dasselbe konnotiert wie 'zusätzlich'.
Deine Erklärung habe ich jetzt prinzipiell verstanden. Die Elterhilfe habe ich gelesen. Sie erklärt alles, nur nicht das 'zu' im Unterschied zu 'nicht zu'. Diese Relation wäre hilfreich. Ist das 'zu' aber zu vernachlässigen, dann sollte es auch gestrichen werden. Ist das nicht entbehrlich, dann sollte es in der Elsterhilfe - wie schon gesagt - abgegrenzt werden vom Gegenbegriff.
Danke für die Hilfe.
Zitat von reckoner
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Hier das Zitat zu Zeile 11: "Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf...?"
Das ist zwar kein 'zusätzlich' - hat sich bei mir irgendwie eingeschlichen -, dennoch ein 'zu', was m. E. dasselbe konnotiert wie 'zusätzlich'.
Deine Erklärung habe ich jetzt prinzipiell verstanden. Die Elterhilfe habe ich gelesen. Sie erklärt alles, nur nicht das 'zu' im Unterschied zu 'nicht zu'. Diese Relation wäre hilfreich. Ist das 'zu' aber zu vernachlässigen, dann sollte es auch gestrichen werden. Ist das nicht entbehrlich, dann sollte es in der Elsterhilfe - wie schon gesagt - abgegrenzt werden vom Gegenbegriff.
Danke für die Hilfe.
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